Ghostraider
Wenn der Mangel schon bei Mietbeginn vorhanden war, warum wurde dieser nicht, oder wurde dieser überhaupt schon mal dem Vermieter gemeldet?
Da bei Mietbeginn es schon so war können Sie keine Mietminderung darauf auslegen, außer es hat sich verschlimmert.
Diese sollte aber nur mit einem Anwalt durchgeführt werden damit keine Fehler unterlaufen.
Anbei sollte sofort der Vermieter schriftlich darüber informiert werden und mit Fristsetzung um Abhilfe gebeten werden.
Wasser zwischen den Scheiben deutet auf eine Undichtigkeit hin.
Gruß
ghost
Susanne
Ich muss Ghost da etwas berichtigen: Es kann lediglich keine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn der Mangel bei Mietbeginn bekannt war. Das heißt soviel wie: der VM hat den Mieter in Kenntnis gesetzt und der VM hat die Wohnung trotz Mangels angenommen. Das war offenbar aber so nicht der Fall.
Weiterhin stellen sich folgende Fragen: Sind viele Zimmerpflanzen vorhanden, die ggf. die Luftfeuchtigkeit erhöhen? Wird stark geheizt? (warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen->mehr Kondenswasser an den Fenstern) Wir regelmässig (3xtägl.) quer gelüftet?