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Rollladen
Bei einem Mieter aus Warendorf ließen sich die Rollläden im Schlafzimmer und in der Küche weder richtig heben noch senken. Teilweise blieben sie sogar stehen. Noch dazu quietschten sie beim Hochziehen. 5 % Mietminderung sprach das Gericht dem Mieter zu (AG Warendorf, Urteil v. 28.3.2000 5 C 472/99, WM 2000, S. 379).