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andigina hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich würde gerne mal wissen wie es ist ich habe auf dem balkon ein schaden sodas feuchtigkeit in die wohnung zieht,sodas es ausblühungen gibt kann ich die nebenkostennachzahlung solange einbehalten bis der schaden vom vermieter behoben wurde???

1 Kommentar zu „Frage zur Nachzahlung”

Susanne Experte!

Nein, eigentlich nicht. Es gibt allerdings Vermieter, die kommen erst in die Puschen, wenn's ums Geld geht.
Richtig ist: Schaden schriftlich melden, Frist zum Beheben setzen, Mietminderung ankündigen, wenn Frist abläuft und der Schaden noch besteht.
Besser ist sowas immer mit Anwalt!

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