Tomraid
Hallo Rowdy,
ich denke mit der Hausordnung meinst du bestimmt die Treppenhausreinigung, dass sollte man nicht verwechseln, denn in der Hausordnung sind mehrere Rechte und Pflichen festgehalten.
Also mit einem Tag kann er dir da nicht kommen. 7 Tage Frist wäre schonmal ok und annehmbar.
An deiner Stelle würde ich jetzt aber dennoch putzen und dann mal schaun was er macht <!-- s --><!-- s -->
Er muss generell alle anschreiben und mit dem Schreiben eine ausreichende Frist zur Beseitigung dieses Mangels auffordern.
Macht er das nicht, und er putzt das Haus durch eine Fremdfirma, ändert er einseitig den Mietvertrag und muß für die Kosten selber aufkommen. Also Instandhaltung!
Er kann aber jedem Mieter nach Fristsetzung eine Reinigung aufs Auge drücken, wenn er schreibt, dass er die Reinigungsarbeiten durch Sie ablehnt (nach der Frist) und Sie als Mieter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
Eine dauerhafte Fremdreinigung sollte allerdings immer vom Mieter unterschrieben werden.
MfG