Susanne
Nicht die angebrannte Milch ist ein Kündigungsgrund sondern Dein fahrlässiges Verhalten. Das es durchaus vorsätzlich fahrlässig ist den Herd einzuschalten und dann schlafen zu gehen steht doch ausser Frage. Wenn das dann noch innerhalb von 3 Monaten ein zweites Mal vorkommt handelt der Vermieter durchaus richtig!
Spider42
ist es nicht sehr überzogen von den Mietern hier Angst zu haben das es brennt? Also das ist sicher jedem schon mal vorgekommen das was auf dem Herd angebrannt ist.
Ghostraider
Aber nicht zum wiederholten Mal.
Mal ganz ehrlich ausgedrückt, wenn meine Nachbarin essen oder sonst etwas auf den Herd stellen würde und sich schlafen legen würde, würde ich mich nicht scheuen diese Person von einem Amtsarzt untersuchen zulassen.
So etwas grenz ja schon an Wahnsinn.
Es weiß doch jeder erwachsene Mensch das man keine Speisen auf den Herd stellt, sich schlafen legt und dies einfach kochen lässt.
Dies ist nicht nur Fahrlässigkeit sondern grobe Fahrlässigkeit und mit solchen Leuten möchte ich auch nicht unter einem Dach leben.
Der Vermieter hat gegenüber seinen Mietern ein Fürsorgerecht, das heißt, stellt ein Mieter eine Gefahr für die anderen Mieter da, (egal in welcher Form) muss er diesen Abmahnen und im Notfall sogar kündigen.
Gruß
ghost