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Nattih hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist. Nun habe ich das erste Mal innerhalb der ersten drei Werktage per Mail gekündigt und nach 4 tagen eine Antwort bekommen, dass die Kündigung nur schriftlich geht. Soweit so gut. Dann habe ich also per Fax gekündigt mit Unterschrift. Dann kam nach mehr als einer Woche eine Antwort in der mann sich auf den § 126 BGB bezog, aber nicht schrieb was dieser aussagt. Man schrieb nur das die Kündigung nicht rechtswirksam sei. Erst nach meiner Telefonischen Nachfrage sagte man mir dass ich schriftlich mit Originalunterschrift kündigen muss per Post. Ich habe sogar nachdem ich mein Fax rein geschickt habe angerufen und gefragt ob es angekommen ist. Da war keine Rede von §126. Nun meine Frage. Meine ursprünglich erste Kündigung ging ja fristgerecht ein am 3. Januar 2008 also zum 30. März 2008. Durch die ganzen Hin und Her schreibereien und Ablehnungen hat sich der Termin laut meiner Wohnungsbaugesellschaft auf den 30. April 2008 verschoben wenn nicht sogar 31. Mai 2008 je nachdem wann den mein Brief dort ankommt. Ist rechtlich so korrekt?

Danke für die Antwort

Nadja

5 Kommentare zu „Fristverschiebung?”

Susanne Experte!

Ja, das ist so korrekt. Kündigung per Fax oder Email müssen nicht anerkannt werden.
Es muss allerdings nun noch möglich sein eine korrekte, schriftliche Kündigung zu verfassen, die bis zum 3. Werktag beim Vermieter ist (persönlich einwerfen?), damit die Kündigungsfrist nun Ende April endet.

Nattih

Danke für die Antwort. Leider verstehe ich nicht was du meinst " Es muss allerdings nun noch möglich sein eine korrekte, schriftliche Kündigung zu verfassen, die bis zum 3. Werktag beim Vermieter ist (persönlich einwerfen?), damit die Kündigungsfrist nun Ende April endet." Heißt das nun wenn ich die Kündigung nun hinbringe oder mit der Post sende, dass sie die Kündigung trotzdem zum 30. April 2008 einrichten müssen, obwohl ich es nicht schaffe mit den 3 Werktagen?

Susanne Experte!

Es stellt sich ja die Frage, ob Du nun eine korrekte, schriftliche Kündigung per Brief abgeschickt hast?
Die müsste bis zum 3. Werktag von <strong>Februar</strong> beim Vermieter sein und damit endet die Kündigungsfrist dann zum 30. April.
Du kannst natürlich jetzt keine Kündigung mit Frist bis zum 31. März schicken!!!

Nattih

na genau das war ja meine Frage. Meine erste Kündigung ist ja fristgerecht eingegangen. Die wurde ja nur nicht akzeptiert weil sie per Mail kam. Nun war mein Denken dass man das dem Kunden nicht zu Last legen kann dass er zwar fristgerecht gekündigt hat aber nicht zu den Bedingungen, die sich der Vermieter mal so denkt. Ich meine wir leben im 21. Jahrhundert und mann kann allerhand per Mail ohne Unterschriften machen. Woher soll ich wissen, was geht und was nicht.

Susanne Experte!

Deine sog. erste Kündigung ist nicht als solche anzusehen, rechtlich nichtig und damit Ablage P !!!
Damit hast Du weder gekündigt noch fristgerecht.
Und doch, es kann Dir zur Last gelegt werden, weil:
Das ist ja nicht der VM, der sich das ausdenkt, das steht im BGB!!! und ist damit ein GESETZ. (vielleicht steht das sogar in Deinem Mietvertrag).
Es mag durchaus Firmen geben, die Mail oder Fax als Kündigung akzeptieren, dann machen die das über die AGB auch bekannt.
Bekanntlicherweise schützt Dummheit nicht vor Strafe. Kündigungen gehören zu den Geschäften des täglichen Lebens, das lernt man einmal und vergisst es nicht wieder- besonders, wenn man Lehrgeld dafür zahlen muss, in Deinem Fall eine MM.

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