Susanne
Ja, das ist so korrekt. Kündigung per Fax oder Email müssen nicht anerkannt werden.
Es muss allerdings nun noch möglich sein eine korrekte, schriftliche Kündigung zu verfassen, die bis zum 3. Werktag beim Vermieter ist (persönlich einwerfen?), damit die Kündigungsfrist nun Ende April endet.
Nattih
Danke für die Antwort. Leider verstehe ich nicht was du meinst " Es muss allerdings nun noch möglich sein eine korrekte, schriftliche Kündigung zu verfassen, die bis zum 3. Werktag beim Vermieter ist (persönlich einwerfen?), damit die Kündigungsfrist nun Ende April endet." Heißt das nun wenn ich die Kündigung nun hinbringe oder mit der Post sende, dass sie die Kündigung trotzdem zum 30. April 2008 einrichten müssen, obwohl ich es nicht schaffe mit den 3 Werktagen?
Susanne
Es stellt sich ja die Frage, ob Du nun eine korrekte, schriftliche Kündigung per Brief abgeschickt hast?
Die müsste bis zum 3. Werktag von <strong>Februar</strong> beim Vermieter sein und damit endet die Kündigungsfrist dann zum 30. April.
Du kannst natürlich jetzt keine Kündigung mit Frist bis zum 31. März schicken!!!
Nattih
na genau das war ja meine Frage. Meine erste Kündigung ist ja fristgerecht eingegangen. Die wurde ja nur nicht akzeptiert weil sie per Mail kam. Nun war mein Denken dass man das dem Kunden nicht zu Last legen kann dass er zwar fristgerecht gekündigt hat aber nicht zu den Bedingungen, die sich der Vermieter mal so denkt. Ich meine wir leben im 21. Jahrhundert und mann kann allerhand per Mail ohne Unterschriften machen. Woher soll ich wissen, was geht und was nicht.
Susanne
Deine sog. erste Kündigung ist nicht als solche anzusehen, rechtlich nichtig und damit Ablage P !!!
Damit hast Du weder gekündigt noch fristgerecht.
Und doch, es kann Dir zur Last gelegt werden, weil:
Das ist ja nicht der VM, der sich das ausdenkt, das steht im BGB!!! und ist damit ein GESETZ. (vielleicht steht das sogar in Deinem Mietvertrag).
Es mag durchaus Firmen geben, die Mail oder Fax als Kündigung akzeptieren, dann machen die das über die AGB auch bekannt.
Bekanntlicherweise schützt Dummheit nicht vor Strafe. Kündigungen gehören zu den Geschäften des täglichen Lebens, das lernt man einmal und vergisst es nicht wieder- besonders, wenn man Lehrgeld dafür zahlen muss, in Deinem Fall eine MM.