Dionysos
Hallo.
Die Hauptfrage ist, in wessen Eigentum die Heizung steht.
Sofern kein ausdrücklicher Hinweis im Mietvertrag vorhanden ist, bzw. im Übergabeprotokoll (etwas wie "Der mieter übernimmt vom Vormieter dessen Gasetagenheizung. Alle Rechte und Pflichten gehen somit auf diesen über." bin ich der Auffassung, dass die Heizung Vermietereigentum geworden ist.
Und dann ist er für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich.
Und dann würde ich den Vermieter mit Frist schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Lassen Sie sich dann bitte von einem Anwalt beraten.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.