Susanne
Eine Kündigung lediglich eines Mieters ist rechtlich nicht möglich, es können nur beide Mieter, die auch den MV unterschrieben haben, kündigen.
Was also passiert ist entspricht eher eines Auflösungsvertrages. Dieser ist einerseits nicht an eine Kündigungsfrist gebunden, bedarf allerdings andererseits tatsächlich der Zustimmung aller Beteiligter, so auch beider [/b:9f148]Vermieter.
Der eine Vermieter hat also halb recht...Grund: beide Mieter haften gesamtschuldnerisch für Forderungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Wird ein Mieter aus dem Vertrag entlassen ist das also Nachteilig für den Vermieter. Beide Vermieter müssen zustimmen!
Der Auflösungsvertrag ist durch die fehlende Zustimmung nicht zustande gekommen. Es besteht immer noch der ursprüngliche Mietvertrag und der kann auch wiederum nur durch beide Mieter gekündigt werden. Die Kündigung des verbleibenden Mieters ist demnach auch unwirksam.
Petra69
Hallo, vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Nunmehr hab ich etwas genauer hinterfragt. Tatsächlich hat meine Bekannte beide Vermieter
schriftlich informiert - davon hat der eine Vermieter seine Zustimmung schriftlich gegeben,
der andere hat sich lediglich mündlich geäußert, jedoch schriftlich kein "Veto" eingelegt.
Gibts denn da eine Widerspruchsfrist?
Bezüglich des anderen Mieters ist es so, dass sich die Fronten total verhärtet haben, wie
soll sie denn da rauskommen - streng genommen kommt sie ja dann nie aus dem Mietvertrag,
wenn der Mitmieter fies ist und mit Blick auf die Gesamtschuldnerhaftung einfach die Miete
nicht bezahlt.
Was für eine verfahrene Situation <!-- s --><!-- s -->
Vielen Dank im Voraus
Susanne
Schweigen ist keine Zustimmung, Fristen sind mir hier nicht bekannt. Wenn ich keine Antwort bekommen, fordere ich i.d.R. eine ein.
Da man natürlich das Recht hat, eine Kündigung zu schreiben, kann man eine Kündigungszustimmung einklagen. Wenn der "Mietpartner" aus einem Mietvertrag die Kündigungszustimmung verweigert, dann kann das eingeklagt werden. Nicht mißverstehen: nicht den Vermieter verklagen sonden den anderen Mieter des Mietvertrags.