Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits

Wir (2 Erw. 2 Ki) bewohnen eine 4 Zi Wohnung in einem Haus mit insgesamt 3 Wohnungen (2x 120qm 1x 90qm). Gestern haben wir unsere Nebenkosten-Abrechnung bekommen. Ist dies richtig:

1.
Wasser / Kanal werden komplett auf die Personenanzahl umgelegt, somit zahlen wir den Mammut-Anteil von 4/7.
(Uns ist schon klar, dass die tatsächlich entnommene Wasser-/Abwassermenge pro Person bezahlt werden muss.)
Frage 1:
Hat man keine Fixkosten, wie Zählermeite oder Kanal usw. die die Wohnungen selbst betreffen?

2. Das gleiche gilt für unseren Allgemeinstrom. Wir denken, dass der Strom für unsere Gasheizung mitbeinhaltet ist.
Dieser Strom wird ebenfalls auf 7 Personen umgelegt.
Ist dies auch richtig?
Ich meine, wenn ich eine Wohnung beheize, wird die für 4 genauso warm (20C) wie für 1.

Wir wären sehr, sehr dankbar für eine Antwort
Viele Grüsse aus Schwaben
Stichwörter: allgeimeinstrom + aufteilung + hilfe + kanal + wasser

3 Kommentare zu „Aufteilung von Wasser / Kanal und Allgeimeinstrom ? Hilfe”

Curo2000 Experte!

Hallo,

zu 1: Das ist so richtig, die Kosten der Wasserversorgung, auch alle Fixkosten, werden zusammengezählt und nach den entsprechenden Personenanteilen / m² / m³ auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Das selbe gilt für die Entwässerung.

Zu 2: Mit der Umlage von Allgemeinstrom hab ich persönlich immer so meine Probleme, nach WE wär es wohl gerechter. Aber korrekt ist der verwendete Umlageschlüssel schon, was steht denn im Mietvertrag? Wenn die Heizung mit dran hängt, sollte ein gewisser Anteil mit den Heizkosten abgerechnet werden.

Prinzessin1001

Vielen Dank Curo für deine Antwort.

Einen Mietvertrag haben wir noch nicht, da der VM ein sehr guten Freund von meinem Vater ist.

Wir werden mit ihm auf jeden Fall noch darüber sprechen, ich wollte mich vorab nur mal kurz informieren.

Schöne Grüsse
Prinzessin

fin Experte!

Die kosten für Wasser/Abwasser werden noch in solchen Wohnungen nach Personenanteilen berechnet wenn es für die Wohnungen keine eigenen Wasserzähler gibt. Das ist dann korrekt so.

Kosten für Allgemeinstrom sind i.d.R. Kosten, die für die "Allgemeinheit" anfallen, also für gemeinsam benutzte Hausteile wie Flur und Keller.
Allgemeinstrom für den Heizungsbetrieb sollte, wie schon gesagt wurde, mit in die Heizkostenabrechnung einfließen.
Bei den Heizkosten einer Wohnung spielt die Wohnungsgröße eine Rolle, nicht aber die Personenzahl. Sie haben nicht mehr Kosten wenn Sie 4 Personen sind, sondern nur dann wenn die Wohnung größer ist als andere.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.