Curo2000
Hallo,
zu 1: Das ist so richtig, die Kosten der Wasserversorgung, auch alle Fixkosten, werden zusammengezählt und nach den entsprechenden Personenanteilen / m² / m³ auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Das selbe gilt für die Entwässerung.
Zu 2: Mit der Umlage von Allgemeinstrom hab ich persönlich immer so meine Probleme, nach WE wär es wohl gerechter. Aber korrekt ist der verwendete Umlageschlüssel schon, was steht denn im Mietvertrag? Wenn die Heizung mit dran hängt, sollte ein gewisser Anteil mit den Heizkosten abgerechnet werden.
Prinzessin1001
Vielen Dank Curo für deine Antwort.
Einen Mietvertrag haben wir noch nicht, da der VM ein sehr guten Freund von meinem Vater ist.
Wir werden mit ihm auf jeden Fall noch darüber sprechen, ich wollte mich vorab nur mal kurz informieren.
Schöne Grüsse
Prinzessin
fin
Die kosten für Wasser/Abwasser werden noch in solchen Wohnungen nach Personenanteilen berechnet wenn es für die Wohnungen keine eigenen Wasserzähler gibt. Das ist dann korrekt so.
Kosten für Allgemeinstrom sind i.d.R. Kosten, die für die "Allgemeinheit" anfallen, also für gemeinsam benutzte Hausteile wie Flur und Keller.
Allgemeinstrom für den Heizungsbetrieb sollte, wie schon gesagt wurde, mit in die Heizkostenabrechnung einfließen.
Bei den Heizkosten einer Wohnung spielt die Wohnungsgröße eine Rolle, nicht aber die Personenzahl. Sie haben nicht mehr Kosten wenn Sie 4 Personen sind, sondern nur dann wenn die Wohnung größer ist als andere.