Ghostraider
Zuerst einmal sind Ihnen zwei Fehler unterlaufen.
1) Sie hätten dem Vermieter den Schimmelbefall schriftlich melden sollen (schon selbst erwähnt)
2) Sie hätten keine Tapeten abreisen dürfen.
Zu Eins: Nur was schriftlich gemeldet wird kann sicher als beanstandet gewertet werden und ist gerichtsfest.
Zu Zwei: Wenn ein Entfernen der Tapeten im Mietvertrag festgelegt wurde ist diese Klausel unwirksam, denn das entfernen von allen Tapeten kann dem Mieter nicht zugemutet werden. Da nun durch diese Klausel ein Teil der Schönheitsreparaturklausel ungültig wurde ist die ganze Klausel ungültig und der Mieter brauch nicht renovieren.
Nun haben sie aber Tapeten entfernt und sind wahrscheinlich dem Vermieter gegenüber Schadensersatzpflichtig da Sie diesem einen Schaden zugefügt haben.
Glück können Sie dabei haben wenn Sie es beweisen können das Sie nicht für die Schimmelbildung verantwortlich sind.
Mein dingenster Rat wäre sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesem den ganzen Fall besprechen, denn wenn der Vermieter eine Schimmelsanierung auf Rechnung des Mieters durchführt wird es teuer.
Gruß
Ghost
Mariana
Zu 1: Das ist soweit klar. Allerdings war der Schimmel klein, oberflächlich und ist nicht mehr nachweisbar, da ich dort schon das entsprechende Tapetenstück großräumig entfernt und die Wand mit Essig gereinigt habe. Für meine Aussage habe ich außerdem einen Zeugen.
Zu 2: Der Schimmel ist unter der Tapete, wenn ein Mieterfehler vorläge, müsste es auch auf der Tapete schimmeln, aber die ist völlig in Ordnung. Außerdem ist meiner Information nach der Vermieter verpflichtet, mir nachzuweisen, dass ich schuld bin - was schwer fallen dürfte, angesichts der oben genannten Tatsache, 2 Rissen von 1m im Putz, Schimmel an Stellen, wo nichts davor stehen konnte und der vermehrten Schimmelbildung rund um den Rolladeneizug, neben dem ein Loch in der Wand ist.
Zum Mietvertrag: Die Klausel in meinem Mietvertrag ist handgeschrieben, wenn ich mich recht informiert habe, gelten solche individuellen Vereinbarungen trotzdem. Ich will diese Klausel auch gar nicht anfechten, weil es mir lieber ist die Tapete abzureißen, als eine kräftig blaue Wand zu überstreichen. Selbst wenn sie ungültig ist, würde es mich eher wundern, wenn mein Vermieter für eine Handlung, die er (rechtmäßig oder nicht) gefordert hat, auch noch versucht mich zu verklagen (und noch mehr würde es mich wundern, wenn er damit noch recht bekäme, aber da glaube ich vielleicht zu sehr an das Gute im Recht..).
Vielen Dank für die Hinweise, aber für das vordingliche Problem (die Tatsache, dass Essen keinen Spaß mehr macht, wenn man hinterher jedes Mal in den Wehen liegt und dass das sicherlich auch nicht weiter gesundheitsförderlich ist) hilft mir das leider nicht weiter.
Mariana
Ghostraider
Wieso hilft das nicht weiter?
Gut der Vermieter muss das nachweisen und wird sich dazu einen Rechtsanwalt nehmen und Sie? ? ? Ohne ? ? ?
Was die Gesundheit betrifft sind Sie in der Beweiskraft[/u:c7c0f] das der Schimmel gesundheitsschädigend ist, nicht der Vermieter oder habe ich irgendwo was falsches gelesen?
Also um evtl. Schadenersatz, hier in Form der fristlosen Kündigung zu bekommen (Schmerzensgeld ist in Frage gestellt, das weiß ich nicht so genau) muss der Mieter beweisen das der Schimmel gesundheitsschädlich ist und Ihr Gesundheitszustand durch den Schimmel oder die Schimmel durchzogenen Luft als Verursacher in Frage kommt, den nicht jeder Schimmel ist gesundheitsschädlich und berechtigt zur fristlosen Kündigung.
Wenn sie diese ganze Prozedur ohne Anwalt durchstehen können und wollen, dann viel Vergnügen. Es wird hart und schwer.
Gruß
Ghost
Mariana
Wieso hilft das nicht weiter?[/quote:9fd9d]
Weil ich immer noch nicht weiß, ob ein einfaches ärztliches Attest, in dem drin steht, dass der Schimmel Grund für meine Unverträglichkeiten sein kann, ausreicht oder was ich sonst anbringen muss.
Gut der Vermieter muss das nachweisen und wird sich dazu einen Rechtsanwalt nehmen und Sie? ? ? Ohne ? ? ?[/quote:9fd9d]
Ich weiß noch nicht mal, wie mein Vermieter reagiert, weil ich derzeit nicht mal zu Hause bin. Ich vermute, dass er von dem Baumangel weiß oder zumindest ahnt, dass es einer sein kann (würde jedenfalls erklären, warum er genau an dieser Wand von außen rumhämmert und was weiß ich noch alles). Außerdem hoffe ich, dass er vernunftsbegabt genug ist um zu sehen, dass der Schimmel nicht von mir sein kann und gar nicht erst auf die Idee kommt mich verklagen zu wollen. Aber um ihm gleich etwas den Wind aus den Segeln nehmen zu können, wenn er mit Anwalt anfängt, möchte ich vorher wissen, wie die Sache rechtlich aussieht. Wenn er dann mit Anwalt und verklagen kommt, werde ich mir natürlich einen Anwalt nehmen.
Was die Gesundheit betrifft sind Sie in der Beweiskraft das der Schimmel gesundheitsschädigend ist, nicht der Vermieter oder habe ich irgendwo was falsches gelesen?[/quote:9fd9d]
Habe nie anderes behauptet.
Also um evtl. Schadenersatz, hier in Form der fristlosen Kündigung zu bekommen (Schmerzensgeld ist in Frage gestellt, das weiß ich nicht so genau) muss der Mieter beweisen das der Schimmel gesundheitsschädlich ist und Ihr Gesundheitszustand durch den Schimmel oder die Schimmel durchzogenen Luft als Verursacher in Frage kommt, den nicht jeder Schimmel ist gesundheitsschädlich und berechtigt zur fristlosen Kündigung.[/quote:9fd9d]
Und genau das ist meine Frage: Wie kann ich das beweisen? Schmerzenzgeld ist mir egal, ich will nur da raus.
Wenn sie diese ganze Prozedur ohne Anwalt durchstehen können und wollen, dann viel Vergnügen. Es wird hart und schwer.[/quote:9fd9d]
Wie gesagt, wenn es vor Gericht geht, brauche ich einen Anwalt. Vorher versuche ich es erst mal anders, die Chancen stehen nicht schlecht, dass er beim Gedanken an meinen verfrühten Auszug schon mal die Partyhütchen auspackt und froh ist mich los zu sein.
Mariana
Ghostraider
Ich denke mal wie auch bei anderen Ansprüchen die bewiesen werden müssen wird auch hier nicht ein Zettel ausreichen wo etwas drauf steht.
Es wird gutachterlich bescheinigt werden müssen das die gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Schimmel verursacht wurde der sich auch in der Wohnung befindet. Also es muss schon alles zusammen passen.
Es wird nicht ausreichen das der Arzt attestiert das die Erkrankung durch Schimmelsporen entstanden ist.
Es muss schon mehr sein und darüber kann ein Anwalt mehr erzählen wie wir jetzt hier und unter anderen Bedingungen wie der Anwalt dies hat.
Gruß
Ghost