Andrea40
Keiner der mir helfen kann?
Ghostraider
Puuuh, das ist ja etwas, was soooo nicht ins Mietrecht reinpasst und daher sich hier wohl auch niemand zuständig fühlt.
Ich habe mal gegoogelt und habe nur dies gefunden.
Die Bodenwertabgabe ist eine zusätzliche Sachsteuer auf unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke in Betracht kommen und deren Einheitswert mehr als 14.600 Euro beträgt.
Der Steuersatz beträgt 1% des 14.600 Euro übersteigenden Einheitswertes.
Die Bodenwertabgabe wird vom jeweiligen Lagefinanzamt erhoben.
Der Ertrag dieser Abgabe kommt zu 96% den Gemeinden zu.
Wenn ich es richtig interpretiere wird für unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke in Betracht kommen könnten oder können eine zusätzliche Steuer abverlangt und das Amt Ihrer Stadt ist jetzt erst wach geworden und hat dies im Gesetzbuch gefunden.
Da Ihr Haus vorne ja nur 8m breit ist aber 10m noch Platz ist könnten Sie ja an den freien Stellen noch eine Garage oder Blockhütte für Gartengeräte oder sonstigen Anbau hochziehen, also haustechnisch noch nutzen.
Es gibt schon wache Kerlchen im Rathaus. )))
Anderseits haben wohl alle Städte eine andere Art der Handhabung. Ich komme deswegen auf diese Meinung, da wenn ich Grundbesitzabgaben bei Google eingebe Städte einzeln aufgeführt werden.(War aber zu faul alles da durchzukämmen)
Vielleicht findet sich doch noch jemand der da weiter helfen kann.
Gruß
ghost