kurisu
Der Mieter ist dafür Verantwortlich die Wohnung Ortnungsgemäß an den Vermieter zu übergeben. In wie weit hat denn die Übergabe an den Vermieter bzw. die WBG stattgefunden?
Ich kann mir schon vorstellen, das die WBG die Wohnung weiterlaufen lassen muss so lange Wohnung nicht an Sie übergeben wurde. Im Grunde weiß die WBG ja nur das da von jmd. Geld aufs Konto gezahlt wird. Das wird vermutlich auch nicht die volle Miete sein, so dass da womöglich noch Mietanteile offen stehen, für die Sie und K als Mieter haftbar sind.
Ist jetzt aber erstmal rein spekulativ, ohne weitere detaills.
JackyDean
Der Mietvertrag wurde von K und mir schriftlich Ende August gekündigt. Wir sollten ausdrücklich keine Nachmieter suchen (wie bei WG's sonst üblich), da die WBG ja gern das Haus abreißen möchte.
Es gab auch keine Übergabe vor Ort, bei dem die WBG den Zustand der Wohnung geprüft hätte um bei Mängeln ggf. die Kaution zu kürzen - was natürlich auch nachvollziehbar ist, denn welchen Vermieter interessieren Mängel in der Wohnung, wenn er sowieso vor hat, das komplette Haus abzureißen?!
Letztlich ging es der WBG nur darum, möglichst schnell das Haus leer zu bekommen und da sind K und ich ihr ja durchaus sehr entgegen gekommen. Meines Wissens existierte nur ein einziger Mietvertrag - und zwar der zwischen K, mir und der WBG. Dieser ist gekündigt, wir sind ausgezogen - die Wohnung steht somit der WBG zur Verfügung.
Was können wir dafür, dass es keinen Vertrag zwischen T und der WBG gibt? Warum setzt ihn die WBG nicht einfach vor die Tür, wenn sie die Wohnung leer haben möchte und er keinen Vertrag hat? Ich sehe nicht, wo das Problem ist.
electron
Hallo,
bei Streitigkeiten wegen Auszugtermin ist die Schlüsselabgabe massgeblich (wenn ordentlich gekündigt wurde.
Ohne Schlüssel seid ihr drausen und könnt die Wohnung nicht mehr nutzen.
Wegen der Kaution hab ich noch nicht ganz verstanden, von wem ihr die Kaution eigentlich haben wollt? Bezahlt habt ihr sie ja wohl an T. Das Geld muss ja irgendwo separat auf einem Konto sein, oder?
Ich denke, der Inhaber von diesem Kautionskonto muss das euch zurückzahlen. Wie da der Weg dahin ist??? Mahnung, Mahnbescheid...
Viel Glück.
JackyDean
Nein, nein - an T haben wir nichts gezahlt. Die Kaution war erst auf einem extra Konto unserer alten Vermieterin, dass natürlich mit Verkauf des Hauses auf die WBG übergegangen ist.
T ist ja nur der neue Mitbewohner gewesen. Er hat, wie gesagt, keinerlei Kaution bezahlt, sondern lediglich seinen Anteil der Miete auf das Konto der WBG überwiesen. Jeder von uns hat seinen Mietanteil separat überwiesen.
Ghostraider
Also, T zahlt immer noch Miete auf das Mietkonto für die Wohnung, sodass für den Wohnungseigentümer die Wohnung immer noch vermietet ist und auf gut deutsch die Kündigung nur Teil vollzogen ist.
Da die WBG wohl noch Zeizt mit dem Abriss hat meldet sie sich nicht und lässt den letzten Mieter noch drin.
Da die WBG mit T keinen Vertrag geschlossen hat die Mieter K und Sie aber einen mündlichen Vertrag geschlossen haben und monatlich Miete auf das gemeinsame Mietkonto von T überwiesen wird, was auch mündlich mit den anderen Mietern abgeschlossen wurde liegt ein mündlicher Mietvertrag vor.
Sie als Hauptmieter müssen T wenn er nicht freiwillig geht rausklagen.
Sie müssen die Wohnung leer oder wenn von der WBG was mit vermietet wurde mit den Sachen dann dem Vermieter zurück geben.
Nur was mich wundert ist, das da ja nicht die volle Miete bei der WBG eingeht Sie als Hauptmieter noch keine Mahnung wegen auflaufender Mietschuld bekommen haben.
Wenn als Bsp. die Miete 300€ beträgt und jeder 100€ überweist fehlen doch jeden Monat 200€ auf dem Mietkonto.
Also würde ja irgendwann Mietrückstand von mehr als drei Monatsmieten auflaufen und Sie würden dann die Kündigung und Mahnbescheid bekommen.
Also entweder Rechtsanwalt oder selbst zusehen das der T die Hütte leer macht und das schnell.
Gruß
ghost