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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich habe am donnerstag einen recht unfreundlichen brief von meinem vermieter erhalten.
Bevor ich diesen hier wieder gebe, muss ich noch vorab einige erklärende informationen mitteilen.
meine wohnung war an dem tag, an dem dieser brief eintraf, ein wenig, wirklich nur ein wenig, unordentlich. einige papiertaschentücher lagen auf dem boden, das bett war nicht gemacht, etc. ( sogar mein freund, der ordnungsfanatiker ist, meinte, es wäre nicht sehr unordentlich gewesen) und- das wichtigste- ich putze einmal in der woche komplett meine wohnung, es war also nur ein wenig staubig.
zum thema tierhaltung:
ich habe zu meinem mietvertrag einen sondervertrag erhalten in dem mir, ich zitiere, das ,,halten einer katze" gestatten wird.

so, nun der brief:



sehr geehrte frau...

ich habe heute auf der leiter gestanden um ihre fensterbank von außen auszumessen. Habe dann unwillkürlich mal in ihre wohnung (durchs fenster geschaut). ich war doch sehr erschrocken, was ichda sah. Bei ihrem einzug habe ich sie als nette, saubere junge frau eingeschätzt, was mir schwer fällt nun weiterhin zu glauben. ich denke sie müssen dort einmal aufräumen und säubern. vor allem habe ich ihnen nur eine katze zugestanden, da liefen 2 katzen herum.ich bitte sie, eine katze zu entfernen, vor allem weil es mehr schmutz macht und von der geruchsbelästigung ganz zu schweigen. Im übrigen haben auch die anderen mitbewohner des öfteren längeres gejaule vernommen.
das alles geht so nicht und das wollen wir in unserem hause nicht.
ich werde mitte nächster woche mir das apartment anschauen, was ich in der regel nur einmal jährlich mache, um mich über den zustand der wohnungen zu informieren.

gruß

....




zu meinen fragen: darf mein vermieter einfach in meine wohnung schauen? hat er darüber zu entscheiden wann ich aufräume?
wie ist das mit der zweiten katze ?


achja, was das jaulen angeht- das bin ich... meine katzen miauen nur sehr selten... und nunja, ich möchte nicht weiter auf gewisse intime dinge eingehen, ich vermute, jeder weiss, was ich meine.

ich hoffe, mir kann jemand helfen....


Liebe Grüße,

kleines
Stichwörter: böser + brief + vermieter

2 Kommentare zu „böser brief vom vermieter-”

Gast Experte!

Moin moin,

ich weiss es jetzt nicht genau, aber ich bin der Meinung, daß der Vermieter mit Ankündigung schon in die Wohnung darf um zu kontrollieren, daß die Wohnung ordendlich "behandelt" wird. Das war bei meinen Eltern mal der Fall. Da gab es aber nichts zu beanstanden, ganz im Gegenteil.
Aber, wenn die Wohnung nur unaufgeräumt ist, dann geht ihn das garnichts an, denn das ist wohl eher eine subjektive Einstellung!
Bezüglich Tierhaltung meine ich, daß man Kleintierhaltung wohl nicht verbieten darf sofern die Tiere die Wohnung nicht beschädigen. Auch, wenn im Mietervertrag steht, daß Tierhaltung verboten ist. Sicher bin ich mir aber nicht.
Bezüglich euer "Geräuschkulissen" <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Ich meine mal gelesen zu haben, daß die Nachbarn sich schon beschweren können, wenn "es" zu laut ist und das sehr oft und vorzugsweise in der Nacht, wenn alle schlafen wollen. Ansonst würde ich sagen, daß die Regelung gilt, daß man ca 2 Std am Tag schon etwas lauter sein darf. <!-- s :D --><!-- s :D -->
Über andere Antworten bin ich aber auh gespannt.
Lieben Gruß aus Kiel von Britta

Gerhard

Hallo Kleines,

wir haben auch eine Katze ohne Wissen des Vermieters. Sie wurde geduldet. Aber zur Klärung Deines Problems hier ein paar Links zu Urteilen betreffs Katzenhaltung:
<!-- m --> http://www.ratgeberrecht.de/index/is00957 http://www.ratgeberrecht.de/index/is00957.html <!-- m -->
<!-- m --> http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent http://www.verbraucher-urteile.de/miet/ ... ntent.html <!-- m -->
<!-- m --> http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Urteile/Haustiere/haustiere http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Urt ... tiere.html <!-- m -->

Du wirst sehen das sich die Urteile Bundeslandspezifisch unterscheiden.

Ich denke aber das ein erklärendes und ruhiges Gespräch (sofern von beiden Parteien möglich) eine Regelung schaffen könnte. Aber nicht vergessen, falls er der zweiten Katze zustimmt, das auch schriftlich festzuhalten. Leider ist es unumgänglich so etwas zu fixieren. Vermieter sind wankelmütige Zeitgenossen <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;)

Lieben Gruß
Gerhard

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