Ghostraider
Wenn in Ihrem Mietvertrag die Hausreinigung Ihnen übertragen wurde kann der Vermieter nicht oder nur einseitig den Vertrag ändern und die Hausreinigung gegen Endgeld einem anderen übertragen wenn Sie unsauber arbeiten und deswegen auch abgemahnt wurden.
Dann hat der Vermieter erst das Recht die Hausreinigung in die Nebenkosten aufzunehmen.
Mietverträge sind nicht einseitig änderbar.
Sollten Sie in der Sache nicht weiter kommen würde ich den Gang zum Rechtsanwalt für Mietrecht vorschlagen der Sie dann in allen Einzelheiten beraten wird.
Gruß
ghost
sunmiguel
Super, vielen Dank für die Antwort. Ich bin natürlich im Vorteil, weil der Vermieter bei mir das Geld einklagen müsste. Ich werde jetzt einfach die Nebenkostennachzahlung abzüglich der Hausreinigungskosten mit der obigen Begründung überweisen.
230 Euro gespart...puhhh.
Viele Grüsse
Michael