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Sachverständiger haftet für falsches Verkehrswertgutachten

Hat ein Bausachverständiger schuldhaft den Wert eines Hausgrundstücks zu hoch festgelegt, haftet er dem Käufer des begutachteten Grundstücks jedenfalls dann in Höhe der Überzahlung, wenn er wusste, dass das Gutachten dem späteren Käufer zur Bestimmung des Kaufpreises vorgelegt wird.

Urteil des BGH
X ZR 244/00
Handelsblatt vom 04.12.2002

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