Tic hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,
ich hoffe das ihr mir endlich weiter helfen könnt, nachdem ich schon unzählige Seiten im Web gelesen habe aber nix eindeutiges gefunden habe.
Folgendes Situation:
Mein Vermieter hat seit dieser Heizperiode die Heizanlage so programmiert das diese sich im Winter bei "höheren" Aussentemperaturen ausschaltet. Z . B. gerade habe ich hier 14° Aussentemperatur und die Heizung hat sich vor ca. 1,5h ausgeschaltet.
Darauf angesprochen, bekam ich zur Antwort er müsse etwas dagegen tun das die Heizkosten für die Mieter zu hoch werden. Die Logik dieser Aussage habe ich nicht verstanden. Seiner Meinung nach begenet man den hohen Gaspreisen in dem man weniger heizt.
Das ist so als ob ich den gestiegenen Lebensmittelpreisen so entgegen wirke in dem ich weniger zu essen kaufe.
Nun meine Frage gibt es einen gesetzlichen Text bzw. Urteil in dem in der Heizperiode noch eine Aussentemperatur erwähnt wird? Oder spielt es absolut keine Rolle wie warm es während der Heizperiode (01.10.-30.04.) ist. So lange diese besteht auch geheizt werden muss.
Inzwischen weiß ich auch, wenn auch nur inoffiziell vom Chef der Heizungsfirma welche die Anlage eingebaut haben, das der Heizkessel auf dem letzten Loch pfeift (also längst ausgewechselt werden müsste) und die späterer hinzugekommenen Mietwohnungen von der Leistung her überhaupt nicht mehr aussreicht.
Es wäre wirklich hilfreich wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß und Dank
Tic