Berthelstal 30.09.2009 11:07
Wenn Sie der Mieterhöhung aus nachvollziehbaren Gründen zustimmen, hat das auf die Dauer des Vertrages keinen Einfluß. Sollte über die gesamte Vertragsdauer eine Miete bestimmter Höhe vereinbart worden sein, ist eine Erhöhung nicht zulässig.
ruhrpottmaradonna 30.09.2009 12:48
Besten Dank für die Antwort.
Ich kann eine Erhöhung des Mietpreises nachvollziehen, weil der Mietpreis nicht der üblichen Miete meiner Gegend entspricht. Der Meitpreis ist gerade wegen dem Zeit-Vertrag niedriger angesetzt worden, um die Wohnung schmackhaft zu machen. Ich verstehe daher, dass man für die Wohnung auch mehr zahlen müsste (wenn man sie länger nutzen würde).
Info zur Zei-Vertrag Klausel bzgl. Modernisierung:
Es ist sehr fraglich, ob die Etage wirklich komplett (so ist es geschrieben) modernisiert werden soll, weil erst vor 3 Monaten ein Mieterwechsel beim Nachbarn vollzogen wurde.
Ich habe einen Zeit-Vertrag zu einem festgelegten Mietzins und keine Staffelmiete. Daher gehe davon aus, dass wenn ich mich nicht nachfragend beim Vermieter melde und eine Erhöhung akzeptiere (die ich laut Zeitvertrag nicht akzeptieren müsste) ich übers Ohr gehauen werde.
Also muss ich mich beim Vermieter melden und meine Bedenken über den Tisch gezogen zu werden kund tun?
Mir wäre es ganz recht bereits früher aus dem Zeit-Vertrag entlassen zu werden, daher sehe ich die Mieterhöhung auch als Chance oder Verhandlungsbasis den Zeit-Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln.