Berthelstal 20.11.2010 19:05
Da gibt es einiges zu lesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm
mono 20.11.2010 21:21
Wurden die anderen Mieter des Hauses darüber fristgerecht, d.h. mindestens drei Moinate vorher, informiert ?
Wenn nicht verlängert sich in jedem Fall schonmal die Frist bis zum Wirksamwerden der möglichen Mieterhöhung.