Susanne
Ja, klar ist das rechtens.
Da aber der Zugang nicht innerhalb der sog. Ausschlussfrist von 12 Monaten ist, kann der VM eine Nachzahlung nicht mehr geltend machen, ein Guthaben wäre allerdings auszuzahlen.
tvtrinchen
das ist ja ok Aber ich habs erst heute bekommen! Also 2008!
Also soll ich d. Mieter anschreiben und sagen das es verfallen ist ?
Hilfeeeeeeeeeeee
zazzie
Eben, Du hast es erst heute bekommen! Soweit ich weiß, hat der Vermieter eine Frist von 12 Monaten, um die Betriebskosten abzurechnen, d.h. die Abrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2006 - 31.12.2006 hätte bis zum 31.12.2007 zugestellt werden müssen. Da dies nicht der Fall war, müsstest Du etwaige Nachzahlungen nicht begleichen. Solltest Du allerdings zuviel Nebenkosten voraus bezahlt haben, müsste der Vermieter Dir diese auch auszahlen oder gutschreiben, wenn er die Abrechnung erst nach der Frist zustellt. Ich weiß jedoch nicht wie es läuft, wenn der Vermieter die verspätete Zustellung nicht verschuldet hat. Also: Brief an den Vermieter, dass er die Rechnung nicht fristgemäß gestellt hat und Zahlung ablehnen. Im Internet lassen sich sicherlich auch die betreffenden Paragrphen finden.
Wenn sich die Nachzahlung in einem überschaubaren Rahmen hält, würde ich jedoch wahrscheinlich zahlen. Des "guten Mietverhältnisses" wegen.
Viel Glück,
zazzie
Ghostraider
Was mein Vorredner geschrieben hat hat soweit seine Richtigkeit.
Sollte der Vermieter keine Schuld an der verspäteten Abrechnung haben (fehlende Rechnungen)muss er dieses beweisen, dann kann er auch verspätet die Rechnung zustellen.
Gruß
ghost