Bladder 08.02.2011 19:50
Der Mietvertrag endet am 28.02. und zu diesem Datum haben Sie die Wohnung geräumt zu übergeben.
Siehe dazu den § 546 BGB (Rückgabepflicht des Mieters).
Wenn der Vermieter einen früheren Termin wünscht, dann erhält er ab diesem Datum keine Miete mehr und er hätte für die Unterbringung der Möbel alle Kosten zu tragen.