Balkonexperte 22.08.2011 08:09
Ob das wohl etwas mit Mietrecht zu tun hat, will ich bezweifeln. Das ist ein Fall fürs Zivilrecht!
Bladder 22.08.2011 09:44
Der Vermieter hätte ohne Ihre Erlaubnis und ohne eine terminliche Absprache überhaupt nicht Ihren Balkon betreten dürfen. Sie haben das Hausrecht - das gilt für Ihren Balkon genauso wie gegen den Vermieter.
Das nach einer Instandsetzung der Vermieter Verschmutzungen wieder zu beseitigen hat, ist wohl unumstritten.
Wenn die erforderliche Absprache stattgefunden hätte, dann hätte der Mieter den Balkon geräumt und es wäre kein Schaden entstanden.
Der Vermieter könnte in Regress genommen werden.
Soviel zum Mietrecht!