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Tranf hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe eine Frage, unser Vermieter mit dem wir eingentlich sehr gut zurecht kommen, hatte angekündigt den Balkon zu streichen, dies war vor drei Wochen. Nun ist er bei dem gutem Wetter ganz spontan auf den Balkon geklettert und hat die Holzbalken rundherum gestrichen, das habne wir erst sehr spät gesehen und genau dann bin ich mal zu ihm nach draußen und habe gefragt warum wenn er denn schon streicht nichts abdeckt, denn die Farbe spritzte schön auf unsere Gegenstände wie Grill, Blumen, Schirme usw., aber er meinte er hätte davon nichts gesehen und streicht eben zu ende, ich fragte ihm ob ich die Gegenstände eben beiseite stellen solle bevor noch mehr versaut wird, er meinte nein das braucht nicht da die Farbe nicht spritzt. Nun einen Tag später haben wir uns das Ergebnis mal genauer angesehen und kein Gegenstand ist unversehrt, überall sind Schwarze Farbpunkte auch auf den Schirmen die aus Textil sind, welchens Recht habe ich nun wie genau kann ich dem Vermieter entgegentreten, denn er ist nach unseren Erfahrungen zwar ein netter, aber auch sturer, haben wir was falsch gemacht oder wie können wir uns nun verhalten, ich möchte keinen Schnellschuss starten.

Vielen Dank vorerst

Tranf

2 Kommentare zu „Vermieter streicht Balkon und verschmutzt Gegenstände...”

Balkonexperte Experte! 22.08.2011 08:09

Ob das wohl etwas mit Mietrecht zu tun hat, will ich bezweifeln. Das ist ein Fall fürs Zivilrecht!

Bladder Experte! 22.08.2011 09:44

Der Vermieter hätte ohne Ihre Erlaubnis und ohne eine terminliche Absprache überhaupt nicht Ihren Balkon betreten dürfen. Sie haben das Hausrecht - das gilt für Ihren Balkon genauso wie gegen den Vermieter.
Das nach einer Instandsetzung der Vermieter Verschmutzungen wieder zu beseitigen hat, ist wohl unumstritten.

Wenn die erforderliche Absprache stattgefunden hätte, dann hätte der Mieter den Balkon geräumt und es wäre kein Schaden entstanden.
Der Vermieter könnte in Regress genommen werden.

Soviel zum Mietrecht!

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