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Hallo zusammen,

da ich demnächst ausziehe stellt sich bei mir die Frage der Renovierung.
Im Mietvertrag wurde festgehalten dass bei einer Kündigung die Zitat: "Die Decken und Wände müssen geweißt werden".

Jetzt hab ich mal ein bisschen im Internet gestöbert und bin auf Fälle gestoßen in denen es hieß "eine farbig gestrichene Wand kann so verbleiben wenn diese keinen zu starken kontrast bildet wie grelles rot, gelb, blau"

Bei uns ist es so dass das Wohnzimmer in Pastellblau (ganz leicht) und das Schlafzimmer in Pastellgelb gestrichen ist. Die restlichen Räume sind Weiß und auch gut erhalten.

Meine Frage ist jetzt, kann ich trotz der Klausel im Mietvertrag darauf verzichten die Wohnung zu weißen ohne das mir der Vermieter die Kaution abspricht?

Bedanke mich für alle Antworte.

1 Kommentar zu „Renovierung nach Kündigung”

Berthelstal Experte! 30.04.2010 14:14

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