neuer
Hallo,
Rechtlich ist die Sache in Bezug auf die Küche klar: Unabhängig von dem Mietvertrag besteht jedenfalls keine Vereinbarung über eine Ablöse, genauer den Kauf der Küche.
Der Vermieter muß die Küche leider wohl nicht übernehmen, er kann das, er kann aber auch verlangen, das die Wohnung in den "Altzustand" hergestellt wird, d.h. das Sie die Küche entfernen müssen ...
Wenn das der Fall ist, würd ich es mit einem geringeren Preis versuchen, wer weiß, ob Sie die Küche nochmals in einer anderen Wohnung nutzen können (Aufteilung/Größe der Küche usw.).
Gruß
adnan.cemal
Altzustand ist nicht möglich. Dies würde bedeuten ich müsste die neuen Fliesen und den Laminatboden enternen und die alten wieder beschaffen. Des weiteren hat die Wohnung sicherlich durch den Umbau eine Wertsteigerung "erlitten".
Es kann doch nicht sein dass ich auf all dem sitzen bleibe. Oder?
Susanne
Merhaba <!-- s --><!-- s -->
bezüglich der Küche den Vertrag nochmal prüfen. Denn wurde die Wohnung mit der Küche vermietet, hat ja der Vermieter Anspruch auf eine Wohnung mit Küche bei Übernahme. Was ist bezüglich der Küche also im MV geregelt?
Der neue Vermieter tritt in alle Altverträge als neuer Vertragspartner ein, demnach muss er auch den mündlichen Vertrag erfüllen, darauf würde ich drängen. Problematisch wird es dann nur bei der Beweislage, denn die Beweislast würde beim Mieter liegen.
Wenn man in dieser Beziehung nicht weiter kommt, kann man eigentlich froh sein, dass der Vermieter zum Ausbau der Küche zustimmt (siehe Vertragslage)