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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe im Februar 2002 einen Mietvertrag geschlossen, der eine alte Küche beinhaltet. Diese Küche war in keinem allzuguten Zustand. Die Arbeitsplatte war an der ein oder anderen Stelle aufgequollen und die Elektrogeräte waren in keinem so guten Zustand.

Nach ca. 2 Jahren haben die Eloktrogeräte den Geist aufgegeben und wir haben das Gespräch zu unserer Vermieterin gesucht. Einigung nach den Gesprächen war, dass wir eine neue Küche beschaffen, Wasseranschlüsse und Abfluss entsprechend verschieben und die Wand neu fliesen. Bei unserem Auszug würde die Vermieterin die Küche übernehmen. Da wir ein gutes Mieter/Vermieter Verhältnis haben, haben wir nichts schriftlich vereinbart.

Nun ist folgendes eingetreten: Das Haus ist sehr alt und aufgund eines Wassereinbruchs (durchs Dach) im Schlafzimmer ist die Decke eingestürzt. Des weiteren ist die Vermieterin in der Zwischenzeit verstorben. Da der Sohn kein großes Interesse gezeigt hat an einer umfassenden Renovierung, haben wir uns entschlossen umzuziehen.

Die Küche haben wir damals 5.600 € (Feb. 2004) bezahlt und die Küche befindet sich immer noch in einem sehr guten Zustand. Mein Angebot dem Vermieter über ist 4.000 €, was aus meiner Sicht zu wenig ist, aber das minimum was ich akzeptieren würde. Die ersten Gespräche verliefen auch positiv, der Vermieter wollte versuchen die Küche an den Nachmieter zu verkaufen und wenn das nicht erfolgreich sein sollte würde er die Küche übernehmen. (wieder alles mündlich)

Nun hat er seine Meinung geändert und meint die Küche sei mein Bier und ich solle sie ausbauen und mitnehmen. Da es sich um eine speziell angefertigte Küche handelt, ist dies aus meiner Sicht nicht möglich und sinnvoll.

Was für Möglichkeiten habe ich um mein Recht durchzusetzen? Was ist überhaupt mein Recht in diesem Fall?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Stichwörter: vermieter + auszug + ebk + Übernahme

3 Kommentare zu „Übernahme EBK durch Vermieter nach Auszug!”

neuer Experte!

Hallo,

Rechtlich ist die Sache in Bezug auf die Küche klar: Unabhängig von dem Mietvertrag besteht jedenfalls keine Vereinbarung über eine Ablöse, genauer den Kauf der Küche.

Der Vermieter muß die Küche leider wohl nicht übernehmen, er kann das, er kann aber auch verlangen, das die Wohnung in den "Altzustand" hergestellt wird, d.h. das Sie die Küche entfernen müssen ...

Wenn das der Fall ist, würd ich es mit einem geringeren Preis versuchen, wer weiß, ob Sie die Küche nochmals in einer anderen Wohnung nutzen können (Aufteilung/Größe der Küche usw.).

Gruß

adnan.cemal

Altzustand ist nicht möglich. Dies würde bedeuten ich müsste die neuen Fliesen und den Laminatboden enternen und die alten wieder beschaffen. Des weiteren hat die Wohnung sicherlich durch den Umbau eine Wertsteigerung "erlitten".

Es kann doch nicht sein dass ich auf all dem sitzen bleibe. Oder?

Susanne Experte!

Merhaba <!-- s :D --><!-- s :D -->

bezüglich der Küche den Vertrag nochmal prüfen. Denn wurde die Wohnung mit der Küche vermietet, hat ja der Vermieter Anspruch auf eine Wohnung mit Küche bei Übernahme. Was ist bezüglich der Küche also im MV geregelt?

Der neue Vermieter tritt in alle Altverträge als neuer Vertragspartner ein, demnach muss er auch den mündlichen Vertrag erfüllen, darauf würde ich drängen. Problematisch wird es dann nur bei der Beweislage, denn die Beweislast würde beim Mieter liegen.
Wenn man in dieser Beziehung nicht weiter kommt, kann man eigentlich froh sein, dass der Vermieter zum Ausbau der Küche zustimmt (siehe Vertragslage)

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