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Luible hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit 6 Jahren in einem Doppelhaus zu Miete. Wir hatten bis jetzt keinen Mietvertrag. Der Vermieter wollte damals keinen mit uns und unseren Nachbarn abschließen. Man hat sich mündlich geeinigt was im und ums Haus zu tun ist.
Jetzt möchte der Vermieter einen Mietvertrag mit uns abschließen, weil wir jetzt Dinge erledigen sollten die damals mündlich nicht besprochen wurden. z.b. der Vorgarten wurde von und benutzt, es wurden Blumen und Sträucher eingeplanzt. Diese mussten wir entfernen, da sonst der Bux des Vermieters kaputt geht. Jetzt sollen wir diese Fläche aufeinmal wieder düngen, wässern und von ungraut befreien. Obwohl wir dort nichts einplanzen dürfen. Das und andere Dinge stehen im (Standart)Mietvetrag aber zusätzlich unter Sonstiges dabei. Es wurde zusätzlich per Hand eingetragen. Ist das überhaupt rechtens, weil es erst 6 Jahre nach Einzug im nachhinein eingetragen wurde.
Vielen Dank schon mal

1 Kommentar zu „Mietvertrag nach 6 Jahren”

edy Experte! 29.03.2010 19:24

Hallo Luible,
Einem Formularmietvertrag müsst ihr
nicht zustimmen( ihr habt ja einen münd-
lichen MV).
Bei einem neuen MV unbedingt darauf
achten das ihr das Einzugsdatum von vor
6 Jahren eintragt.
Denn die Kündigungsfristen durch den VM
sind nach Jahren gestaffelt.Siehe hier:

http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhaus_vermieten/Fristgerecht+kuendigen:+Ihr+Fristen-Kalender+fuer+2010--A-8031.html

Handschriftliche Eintragungen sind rechtens.

lg
edy

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