edy 29.03.2010 19:24
Hallo Luible,
Einem Formularmietvertrag müsst ihr
nicht zustimmen( ihr habt ja einen münd-
lichen MV).
Bei einem neuen MV unbedingt darauf
achten das ihr das Einzugsdatum von vor
6 Jahren eintragt.
Denn die Kündigungsfristen durch den VM
sind nach Jahren gestaffelt.Siehe hier:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhaus_vermieten/Fristgerecht+kuendigen:+Ihr+Fristen-Kalender+fuer+2010--A-8031.html
Handschriftliche Eintragungen sind rechtens.
lg
edy