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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem, zu dem ich hier Rat suchen und nachfragen möchte.

Ich bin in eine WG mit Gemeinschaftsmietvertrag gezogen, habe einen Nachtrag
zum Eintritt in denselben unterschrieben (auf der Rückseite befand sich das
Übergabeprotokoll, in dem Schäden etc. bei Einzug vermerkt waren), weggeschickt,
aber keine vom Vermieter unterschriebene Version zugestellt bekommen. Aus diesem Grund
habe ich bislang keine Kaution an ihn geleistet.

Er fordert von mir nun die Kaution und eine interne Regelung (mit dem Vormieter des Zimmers)
über von mir und dem Vermieter festgestellte und auch dokumentierte Mängel (Schönheitsreparaturen)
bei meinem Einzug. Der Vormieter verweist gegenüber dem Vermieter darauf, dass er mich doch 1/2 Monat
umsonst habe wohnen (eher habe einziehen lassen) und sich dies mit den Reparaturen ausgleiche.
Es gab jedoch keinerlei Absprache/Abmachungen darüber, weder mündlich noch schriftlich.

Ist es rechtmäßig, meinerseits die Kautionsübergabe an o.g. Vertrags- und Protokollübergabe zu knüpfen?
Muss ich mich wirklich mit dem Vormieter auseinandersetzen?

Besten Dank für Tipps & Anregungen


ThEiSt
Stichwörter: wg + schönheitsreparaturen

0 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen in WG”

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