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Hoodsey hat diese Frage gestellt
Halle liebe User.

Ganz bescheidene Frage mal.

Wir sind im November 2007 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen und müssten ja eigentlich Kaution (3 NKM) zahlen. Wie es nun so ist, haben wir dies verschlafen. :(

Nun haben wir eine größere Wohnung gefunden und wollten mal fragen, ob der jetzige Vermieter noch seine Kaution bekommen muss?!

Die Reaktion der Zahlung für die Kaution erfolgte erst nach schreiben der Kündigung des Mietverhältnisses.

Bitte um eine gute Antwort... Danke

5 Kommentare zu „Kaution verschlafen zu zahlen und dann auszug”

Susanne Experte!

Im Prinzip schon. Was will aber der alte Vermieter machen, wenn Du die Kaution nicht zahlst? Kündigen???

Hoodsey

also ich habe eben mit nem anwalt telefoniert und der meinte, das der vermieter die kaution, solange das mietverhältnis noch steht (3 Monate), einklagen könnte, aber nicht tun wird.

Nun steh ich da...

Susanne Experte!

Ja klar könnte er einklagen. Die Kosten wären aber höher als der Erfolg- daher wird er es nicht tun.
Erst muss er aber mal schriftlich mahnen mit Zahlungsfrist. Dann kann er einen gerichtlichen Mahnbescheid einreichen- dem kannst Du widersprechen. In dieser Zeit wird Deine Kündigungsfrist schon abgelaufen sein....

Hoodsey

Na wie gesagt, gestern habe ich die kündigung eingereicht zum 31.05.08 ab juni 08 wollen wir ne neue wohnung.

heute kam die zahlungserinnerung für die kaution.. (5 Monate) später...

Ghostraider Experte!

Ich würde mit dem Vermieter sprechen und fragen ob es sich noch lohnt jetzt eine Kaution zu zaheln.
Da der Mieter das Recht hat die Kaution auch in drei Monatsraten abzustottern, würde ich dies dem Vermieter vorschlagen. :-) )

Wie schon geschrieben kann der Vermieter
die vereinbarte Mietkaution einklagen, oder
u.U. den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn die vereinbarte Mietkaution nicht gezahlt wird.

Auf beides wird der Vermieter nicht eingehen da es Ihm nur Unkosten verursacht und nichts bringt.

Aber trotzdem würde ich mit Ihm reden und nach dem Sinn einer noch Zahlung fragen.

Gleichzeitig würde ich es dem Vermieter glaubhaft vermitteln, das ich gewillt bin evtl. Forderungen, wenn diese berechtigt sind zu erfüllen.

Gruß
ghost

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