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Rainerdieter hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
das 4-Parteienhaus, in dem wir wohnen, wurde verkauft und der neue Besitzer meldet für unsere Wohnung Eigenbedarf an. Wir wohnen seit 38 Jahren in dieser Wohnung. Von Nachbarn haben wir gehört, dass sie in gleicher Situation als neue Besitzer den betroffenen Mietern Aufhebungsverträge mit nicht unerheblichen Beträgen und Konditionen angeboten haben: 22 Jahre = € 9.000,00; Übernahme Maklergebühren; Umzugskosten. Gibt es ähnliche Erfahrungswerte, über die jemand berichten kann? Für jede Information sind wir dankbar.

7 Kommentare zu „Eigenbedarfskündigung”

Gotthilf Experte! 22.08.2011 15:34

Man kann einen Aufhebungsvertrag anbieten, um bei einem Kündigungswiderspruch dem Gerichtsweg zu entgehen, muss aber nicht.

Ihnen bleibt wohl nur übrig, den Eigenbedarf auf Gültigkeit und Durchsetzbarkeit zu prüfen. Wenn dazu Fragen sind, nochmal melden.

Bladder Experte! 22.08.2011 15:35

Ich formuliere mal für Sie Fragen:

a) Sie wollen wissen, ob eine Eigenbedarfskündigung möglich ist

b) Wie lange ist die Kündigungsfrist

c) Sie wollen einen Aufhebungsvertrag



Vielleicht können Sie etwas deutlicher werden, denn in Ihrem Beitrag kann man keine konkrete Frage erkennen.

Rainerdieter 22.08.2011 19:05

a) ja
b) 9 Monate
c) wir wollen in der Wohnung bleiben, wie hoch können die Ablösehöhen sein bei ca. 39 Jahren Mietdauer und etwa € 25.000,00 Investitionen in die Wohnung

Gotthilf Experte! 22.08.2011 21:39

zu a)

Hier ist noch zu klären:

Ist die Kündigung schon schriftlich erfolgt?

Wie ist in der Kündigung der Eigenbedarf begründet?

Steht zufällig in dem Haus eine andere Wohnung zur Zeit leer?

Kommen für Sie (oder Ehepartner) vielleicht Gründe für einen Härtefall in Betracht, z.B. hohes Alter, Krankheit, Behinderung, die eine Kündigung unwirksam machen?

Rainerdieter 23.08.2011 14:32

Nein, wir haben noch keine schriftliche Kündigung, gehen aber davon aus, dass diese rechtlich gültig sein wird (neuer Eigentümer besitzt Immobiliengesellschaft mit eigenen Anwälten). Ein Härtefall wird bei uns auch nicht wirklich greifen. In dem Haus steht keine andere Wohnung leer. Wir wohnen unter dem Dach, der Eigentümer will unsere Wohnung und das Dach für sich ausbauen.
Wir haben gehört, dass man die Kündigung herausschieben kann (Widerspruch, Räumungsklage...) und dass häufig Mietaufhebungsverträge mit Ablösesummen angeboten werden. Nun wüssten wir gerne, wie hoch die Ablösesumme bei ca. 39 Jahren Mietdauer und etwa € 25.000,00 Investitionen in die Wohnung ausfallen könnte.

Berthelstal Experte! 23.08.2011 16:58

Sie können natürlich auch Widerspruch einlegen bis zur Räumumgsklage.
Da das mit Geld verbunden ist, ist Ihnen doch klar. Wenn Sie verlieren wird es noch teurer.
Eine Ablösesumme können Sie zwar anstreben, ob der Vermieter Ihnen das gewährt ist allein seine sache und wenn Sie über kein Druckmittel verfügen ziehmlich aussichtslos.

Rainerdieter 23.08.2011 19:11

Es geht um die Frage: Gibt es betroffene Mieter, die wegen einer Eigenbedarfskündigung „ausgezogen“ worden sind und eine Entschädigung dafür erhalten haben und wie hoch die war. Egal wie lange sie (die Mieter) da gewohnt haben. Allerdings würde es schon interessieren, ob es 10 Jahre, 20 Jahre oder fast 40 Jahre waren.

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