MichaRecht
Hallo Arobis,
wollen die Nachbarn ausziehen?
MfG
MichaRecht
Susanne
Für Einbauten der Mieter gibt es eine Rückbaupflicht. Vorab muss der Mieter für Einbauten die Erlaubnis einholen. Hat er das nicht gemacht, kann der VM den Rückbau während des Mietverhältnisses verlangen. Grundsätzlich besteht die Rückbaupflicht erst zum Ende des Mietverhältnisses oder wenn die Möglichkeit besteht, dass das Eigentum beschädigt wird.