Ghostraider
Beim Mieterschutz waren Sie schon an der richtigen Adresse.
Es ist schon richtig was die gesagt haben und im unteren Link können Sie nachsehen was alles beachtet werden muss.
Da hier jetzt nicht bekannt ist ob dies schon im Mietvertrag oder einer anhängenden Hausordnung geregelt ist kann auch keine vernünftige Antwort gegeben werden.
Lesen Sie bitte den Link durch dann ist Ihnen bestimmt schon geholfen.
Nur eins noch, ohne Grund und Abmahnung kann der Vermieter nicht einseitig einen Vertrag ändern.
Er könnte bei Grund (Unsauberkeit) den einzelnen Mieter durch einen Reinigungsdienst ersetzen und dies nur diesem Mieter in Rechnung stellen.
Dies muss er aber dem Mieter schriftlich androhen und dann erst einleiten.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Hausreinigung.htm
Gruß
ghost