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Juranek hat diese Frage gestellt
Hallo,

Meine Vermieterin hat uns im haus 3 Tage vor Ihrer abreise am 10 dez. schriftich mitgeteilt das in zukunft die Kehrwoche durch eine Dittfirma ausgeführt wird, allerdings ist diese drittfirma Ihr sohn.
Haben uns beim Mieterschutzbund erkundigt,die meinten das dies nicht so einfach ginge da Sie die zustimmung aller Mieter brauch.
Und wenn auch wenn Sie die hätte die Firma nicht einfach bestimmen darf.

Stimmt das?
Was meint ihr dazu?

MFG

1 Kommentar zu „Kehrwoche durch eine Fremdfirma”

Ghostraider Experte!

Beim Mieterschutz waren Sie schon an der richtigen Adresse.
Es ist schon richtig was die gesagt haben und im unteren Link können Sie nachsehen was alles beachtet werden muss.
Da hier jetzt nicht bekannt ist ob dies schon im Mietvertrag oder einer anhängenden Hausordnung geregelt ist kann auch keine vernünftige Antwort gegeben werden.
Lesen Sie bitte den Link durch dann ist Ihnen bestimmt schon geholfen.
Nur eins noch, ohne Grund und Abmahnung kann der Vermieter nicht einseitig einen Vertrag ändern.
Er könnte bei Grund (Unsauberkeit) den einzelnen Mieter durch einen Reinigungsdienst ersetzen und dies nur diesem Mieter in Rechnung stellen.
Dies muss er aber dem Mieter schriftlich androhen und dann erst einleiten.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Hausreinigung.htm

Gruß
ghost

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