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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich abe 6 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. Bei der Wohnungsübergabe wurde eine Tür im Innenbereich bemängelt an der ein kleines ca. 2 cm x 2cm oberflächliches "Loch" ist. Der Vermieter will mir jetzt für diese Beschädigung eine neue Tür in Rechnung stellen.
Darf er das?
Ich habe nun von mir aus diese Beschädigung mit Holzspachtel und Ahornwachs repariert. Man sieht die vorherige Beschädigung kaum noch. Die Holzfuniermaserung kann man nicht 100%ig nachzeichnen. Aber im Großen und Ganzen sieht die reparierte Stelle nicht anders aus, als andere vom Vermieter aktzeptierte Gebrauchsspuren an der Tür.


Muß ich die 140€ für das neue Türblatt zahlen? Hat er überhaupt Anspruch auf NEUWERTIGEN Ersatz?
Die Türen waren bei meinem Einzug ca. 0,5 Jahre alt.
Stichwörter: reparatur + innentür

1 Kommentar zu „Reparatur eine Innentür”

Rano Experte!

Hier besteht bestenfalls Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes, nicht des Neuwerts.

Zur Bestimmung des Zeitwerts benötigt man im Idealfall die übliche Nutzungsdauer des Guts.
In eigener Sache war ich hier schonmal unterwegs, habe aber (für eine Wohnungseingangstüre) in AfA-Tabellen oder andernorts keine Hinweise gefunden. Ein StB sagte mir, man könne grundsätzlich von 20 Jahren ausgehen.

Hat hierzu jemand genauere Kenntnisse??

Gruß
Ralph

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