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Walt hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich miete eine Wohnung im 1. OG in einem Mehrfamilienhaus.
Unten wohnt in einer Eigentumswohnung eine Dame mit sechs (6 !!!) Hunden.
Da sie mit den Hunden nicht Gassi geht, verrichten sie das Geschäft auf dem Grundstück. Das liegt dann tagelang und verursacht optische und Geruchsbelästigung.
Alle Bitten dies zu unterlassen wurden abgewiesen mit der Begründung: Es ist mein Grundstück !
Ausserdem ist im Treppenhaus ziemlicher Gestank.

Meine Frage:
Ist in einem Mehrfamilienhaus solche "Hundehaltung" überhaupt zulässig ?

Vielen Dank für eventuelle Antworte.
Stichwörter: haustiere

1 Kommentar zu „Hundehaltung in einer Eigentumswohnung”

Dionysos Profi

Hallo,

die Frage der Hundehaltung ist in einer Eigentümergemeinschaft in der Teilungserklärung (selten) oder in der Gemeinschaftsordnung (öfter) geregelt. Die Frage kann Ihnen nur Ihr Vermieter (der Eigentümer in der Gemeinschaft ist) beantworten.

Dieser muss auch über den Verwalter (i.d.R. gibt es einen) der Eigentümergemeinschaft veranlassen, dass die Angewohnheiten der Dame etwas verbessert werden. Denn unabhängig ob die Hundehaltung erlaubt ist oder nicht, sind Verschmutzungen der gemeinschaftlichen Flächen (des Gartens oder ist dieser tatsächlich baulich getrennt und der Wohnung der Nachbarin zugeordnet?) vom Verursacher sofort zu entfernen.

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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