Susanne
Ein elektrischer Durchlauferhitzer ist i.d.R. wartungsfrei, das kann man aber schnell erfahren, wenn man mit den Daten des Gerätes beim Hersteller eine Anfrage macht.
Ich würde dem Vermieter schriftlich melden, dass Du keine heißes Wasser mehr hast und eine kurze Frist zur Beseitigung setzen.
Offensichtlich ist das Gerät defekt und die Idee mit dem Entkalken Blödsinn und rausgeschmissenes Geld.
alecs
Hallo Susanne,
danke für deine Antwort.
Ich denke ich habe das schlecht formuliert. Der Handwerker war schon hier und die 144.- euro wurden von mir schon bezahlt !
Susanne
Das hast Du schon richtig formuliert....aber heisses Wasser hast Du immer noch nicht, oder?
alecs
Ja genau, immernoch kein "heißes" wasser. Der Durchlauferhitzer soll nach Angaben des Handwerkers kein Elektr. sein. sondern ein "Mechanischer", was immer das auch heißen soll. Also im Endeffekt Marke Uralt.
Ghostraider
Zwei Sachen kannst Du jetzt machen.
Dem Vermieter die Rechnung aufs Auge drücken, da auch bei einer gültigen Kleinreparaturklausel oder die Übernahme der Wartungsarbeiten durch den Mieter einmal der Kostenpunkt überschritten wäre und da das Ding immer noch nicht funktioniert die Reparatur oder Neuanschaffung in der Pflicht des Vermieters liegt.
Weiter dem Vermieter eine kurze Frist zur Schadensbeseitigung einräumen und eine Mietkürzung durchführen. Hierzu sollte aber ein Rechtsanwalt mit beauftragt werden damit da nichts falsch gemacht wird.
Gruß
ghost