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jenny_1979 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wer kennt sich aus damit!
Ich ziehe aus meiner alten Wohnung aus, wo wir Laminat selbst verlegt haben! In der neuen Wohnung müssen zwei Räume mit Bodenbeläge ausgestattet werden und wir wollten gerne aus zwei Räume den Laminat mit nehmen! Der Vermieter sagt aber jetzt ganz drin lassen oder ganz raus nehmen den Laminat! Darf er das so machen?

1 Kommentar zu „Wohnungsauszug ”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter kann an für sich nur fordern das der original Zustand, also so wie es vermietet wurde wieder hergestellt wird.
Wenn aus den einzelnen Räumen ein sauberer Bodenabschluß gemacht werden kann, kann man auch einzelne Räume nur mit Laminat ausgelegt haben und wenn es übernommen wird so liegen lassen.

Anderseits würde ich den Vermieter fragen was er für das ganze Laminat zahlt. Zahlt er genug das man davon für die neue Wohnung neuen kaufen kann würde ich mir doch nicht die Arbeit machen diesen zur Hälfte zu entfernen, dann würde ich dies doch lieber liegen lassen.

Zahlt er nicht alles raus und weg damit.

Das es liegenbleiben soll oder muss kann nur gefordert werden wenn der mitgemietete Bodenbelag vom Mieter entfernt wurde und anstatt ein neuer der Laminat als Ersatz angenommen wird.

So kann es sein, das der Vermieter für seinen Bodenbelag vielleicht auch noch Ersatzansprüche stellt. (Wenn einer vorhanden war und noch eine Zeitwertaufrechnung hätte oder hat)

Gruß
ghost

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