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10 Kommentare zu „unseriöse Abrechnung--HILFE”

Berni911 Experte!

Hallo Marcus,

was steht den in ihrem Mietvertrag bezüglich der Abrechnung von Nebenkosten, Umlageschlüssel?
Wie erklärt der Vermieter den die Erhöhung der Müllgebühren um 100 % von 2004 zu 2005? Wurde für sie eine extra Tonne angeschafft, bestellt ?

Das mit dem Zähler nur für das Dachgeschoss versteh ich nicht ! Lustig finde ich auch, dass dort einige umlagefähige Kosten völlig fehlen, Grundsteuer und Gebäudeversicherung z.B.


Grüsse

Susanne Experte!

Hallo Marcus,

die NK Abrechnung muss nicht gezahlt werden, da sie formell falsch ist.
Eine Abrechnung darf nur über höchsten 12 Monate ausgestellt werden, die Abrechnung geht aber über 14 Monate !!!

marcus1973

erstmal Danke,

also der Mietvertrag ist Standart Zweckform,nix extra vermerkt, ich zahl Mtl. 100€ NK zur Miete, Umlageschlüssel gibts nicht,..Grundsteuer fehlt nicht(siehe bild) es wurde alles nur zusammen gerechnet und dann durch die Personen geteilt. Habe auch bemerkt das bei den Wasserzählern die Eichung 2004 abgelaufen ist,sollte man doch Reklamieren,oder? Beim Wasser bin ich eigentlich immerschon sparsam gewesen, aber 181m³ is bischen viel.

Berni911 Experte!

Hallo,

es ging bei den Verteilungsschlüsseln eigendlich um die Trennung von Gewerbe- und Wohnflächen. Wenn eine Umlage nach Wohnfläche vereinbart ist, muß man vorverteilen. Bis das geschehen ist, ruht die Nachzahlungspflicht.
Das man Grundsteuer und Versicherung nach Personen umlegt, ist mir neu, ich würde immer nach WFL. umlegen. Wann kam die Abrechnung den nun ? Wie hoch sind die Gesamtkosten für Wasser ? Ich könnte mir vorstellen, das bei nicht geeichten Awsserzählern eine Verteilung nach WFL/Nutzfläche vorzunehemen ist. Für Kaltwasser gibt es leider kein Kürzungsrecht wie bei den Heizkosten von 15%, da wird bei ungeeichten Zählern individuel entschieden.


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

fin Experte!

Die Nebenkostenabrechnung ist falsch und inhaltlich nicht nachvollziehbar.
Noch einmal : 2004 gehört nicht in diesen Abrechnungszeitraum hinein. Dafür hätte eine separate Abrechnung ausgestellt werden müssen.
Grundsteuer, Versicherung und Kanalgebühren dürfen nicht zusammengewürfelt und durch Personen geteilt werden.
Hier liegt ein eindeutiges Defizit der Vermieter vor, eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Sie sollten schriftlich eine Berichtigung und neue Abrechnung fordern.
Zur Not damit zum Anwalt oder Mieterbund gehen und alle unrichtigen Posten notieren und dem Vermieter zukommen lassen.
Bis dahin brauchen Sie nichts zahlen.

Susanne Experte!

Hallo Berni,

die Nachzahlungspflicht ruht nicht nur, sie ist gar nicht fällig. Die Abrechnung geht über mehr als 12 Monate und ist damit formell falsch, damit ist es auch egal, wann sie zugestellt wurde.
Nur eine korrekte Abrechnung ist bei Zustellung innerhalb der Ausschlussfrist fällig, d.h. muss ohne Angabe von Zahlungsziel sofort bezahlt werden. Sind hier Positionen zweifelhaft, so kann der M lediglich diese schriftlich anzweifeln und die Kosten der angezweifelten Positionen von der Nachzahlungssumme abziehen.
Also nochmal: der VM kann diese Abrechnung weder anmahnen noch die sich ergebende Nachzahlung irgendwie eintreiben, da es sich nicht um eine korrekte Forderung handelt, dafür muss er eine gültige Nk-Abrechnung erstellen !!!

marcus1973

also, Verteilerschlüssel gibt es nicht (Privat/Gewerblich).

Wasserverbrauch gesamt war lt.Rechnung fürs Jahr 2005, 259m³ (160 von mir!).
--700liter gesamt pro Tag ist arg viel.--hab das mal beim Vermieter angesprochen,das evtl. da was faul ist-swimmingpool haben wir ja nicht <!-- s :) --><!-- s :) -->.

Heizung/Gas haben wir mittlerweile über den Wärmemengemesser geklärt, kommt auch ein normaler Betrag raus.

Was jetzt noch geklärt werden muß, ist die Grundsteuer/Müll+Abwasser...hab auch gesagt das die Abrechnung so ja total Falsch ist und wenn wir uns nicht einig werden-&gt;Mieterbund. Jetzt muß ich mal abwarten bis die neue Rechnung kommt.--bezahlt hab ich bisher auch noch nichts--

Dickes Dank an euch,...

Susanne Experte!

Die Kosten aus 2004 sind m.E. nicht mehr abrechnenbar, da ausserhalb der gesetzlichen Frist.
Zu einer korrekten Abrechnung 2004 gehören die Gesamtkosten des Wirtschaftsjahres, die auf die Wohnung entfallen.
Insgesamt entspricht die Abrechnung m.M. nach nicht der erforderlichen Transparenz-ich würde dann langsam mal einen Fachanwalt aufsuchen....

marcus1973

Die Kosten aus 2004 sind m.E. nicht mehr abrechnenbar, da ausserhalb der gesetzlichen Frist.
Zu einer korrekten Abrechnung 2004 gehören die Gesamtkosten des Wirtschaftsjahres, die auf die Wohnung entfallen.
Insgesamt entspricht die Abrechnung m.M. nach nicht der erforderlichen Transparenz-ich würde dann langsam mal einen Fachanwalt aufsuchen....[/quote:d91bb]


das schöne dabei ist ja, sie will sich ein Anwalt nehmen damit ich bezahl!! --und das mit der Abrechnung <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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