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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe eine mieterhöhung gemäß §558 (Vergleichsmiete)
bekommen. Ich möchte meine wohnung jetzt gerne kündigen. Ich habe im BGB gelesen (§561) das ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht von nur 2 Monaten habe. Ist das korrekt? Kann ich einen Monat eher raus? Oder kann es
dort Klauseln in meinem Mietvertrag geben? Dort habe ich eine 3Monatige Frist

Vielen Dank für eine Antwort!

gruss Corinna

1 Kommentar zu „Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung”

Susanne Experte!

Der Eintritt des Sonderkündigungsrecht setzt die vereinbarte (MV) ausser Kraft.

§ 561
Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. [/i:d26dd]

Hast Du die Mieterhöhung (bzw das schriftliche Mieterhöhungsverlangen) im März bekommen, kannst Du bis Ende April (2.Monat) zum 31. Mai (Ablauf des übernächsten Monats)kündigen.

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