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kave_one hat diese Frage gestellt
Hallo erst einmal.
Und zwar bin ich 21 Jahre jung und habe mir vor kurzem eine Wohnung angesehen und danach einen schriftlichen Vorvertrag abgeschlossen.
Heute wollte ich zum Vermieter, den Mietvertrag unterschreiben und dann wurde mir gesagt, dass sich die Mitbewohner aus dem Mehrfamilienhaus wohl zusammengesetzt haben und wohl absolut keine jungen Leute in dem Haus tolerieren , da sie bereits zweimalig schlechte Erfahrungen mit jungen Mitbewohnern hatten. Mir wurde nun auch eine gleichwertige wohnung angeboten, wo ich allerdings der zweite Bewerber bin, ich hätte also auch nicht das Vorrecht auf die Wohnung. Nun ist meine Frage, was kann ich machen und welche Rechte habe ich nun ?
Danke für eure Antworten schonmal

2 Kommentare zu „Vorvertrag”

Bladder Experte! 24.05.2011 15:09

Der Mieter hat das Recht auf die Erfüllung des eigentlichen Mietvertrages. Der Vermieters kann mit so einer Begründung keinen Rückzieher mehr machen.
Tut er es dennoch, dann hat der Mietinteressent ein Recht auf Schadensersatz. Es wird aber ohne Gericht nicht abgehen.

In so einer Situation sollte sich ein junger Mieter ein geeigneteres Umfeld suchen.

Gotthilf Experte! 24.05.2011 18:58

Wie lautet denn die Formulierung des Vorvertrages?

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