Bladder 24.05.2011 15:09
Der Mieter hat das Recht auf die Erfüllung des eigentlichen Mietvertrages. Der Vermieters kann mit so einer Begründung keinen Rückzieher mehr machen.
Tut er es dennoch, dann hat der Mietinteressent ein Recht auf Schadensersatz. Es wird aber ohne Gericht nicht abgehen.
In so einer Situation sollte sich ein junger Mieter ein geeigneteres Umfeld suchen.
Gotthilf 24.05.2011 18:58
Wie lautet denn die Formulierung des Vorvertrages?