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markwimmer hat diese Frage gestellt
Hallo,</P><P align=center>
Habe einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag </P><P align=center>
der im Dezember 2006 abgelaufen ist</P><P align=center>
&quot;weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit
als Wohnung für sich nutzen will&quot;</P><P align=center>
soweit der Wortlaut des Vertrages.</P><P align=center>
Weiter: &quot;setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache
nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das
Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet
keine Anwendung&quot;</P><P align=center>Kann ich die drei
monatige Kündigungsfrist umgehen?</P><P align=center>&nbsp;</P>

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist bei abgelaufenem Mietvertrag”

Ghostraider Experte!

Wer hat den da geschlafen?
Meiner Ansicht nach wurde bei 13 Monaten nach dem normalen Mietende ein unbefristeter Mietvertrag hergestellt.
Der Vermieter hatte die Pflicht nach 14 Tagen den Mieter darauf hinzuweisen.
Jetzt nach über einem Jahr besteht meiner Ansicht nach ein unbefristeter Mietvertrag mit einer drei monatigen Kündigungsfrist.

Gruß
ghost

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