Berni911
zu 1, nein nicht automatisch, ist aber richtig
zu 2, das is nun mal so
zu 3, ja
SBehring
Danke Berni!
Kurz noch zu 2.: Bitter! Heizenergie-Sparen lohnt sich dann ja kaum noch!
Muss ich mich mal an den Umweltminister wenden.
Der_Mario
1. Das ist nicht automatisch so, ein 50/50-Aufteilung ist aber zulässig.
2. Die Messgeräte dienen der verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Wenn aber so wie bei Dir nach Personen umgelegt wird, sind sie eigentlich überflüssig.
3. Korrekt.
SBehring
2. Die Messgeräte dienen der verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Wenn aber so wie bei Dir nach Personen umgelegt wird, sind sie eigentlich überflüssig. [/quote:6ee08]
Warum, waren dann Techniker da, die fein säuberlich alle abgelesen haben???
Das ist ja das was ich nicht verstehe! Warum sollten sie ablesen kommen, wenn eh alles auf alle umgerechnet wird!
Komisch, komisch, komisch!
Der_Mario
§ 7 Abs. 1 der Heizkostenverordnung lautet:
Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.[/quote:33375]
Sollte Dein Vermieter da etwa falsch abgerechnet haben? <!-- s --><!-- s -->
SBehring
Ich bin jetzt doch einigermaßen verwirrt. Sollte sich jemand dazu bereit erklären mal einen Blick auf meine Rechnung zu werfen, so würde ich ihm diese eingescannt als E-Mail zukommen lassen.
Berni911
Das mit den Personen versteh ich nicht, Heizung ist doch nicht wie Wasserverbrauch von der Personenzahl abhängig!
Verteilungsschlüssel sind zwischen Grundkosten und Verbrauchskosten von mindestens 50% zu wählen, soll heissen, dass der verbrauchsabhängige Teil mindestens 50% beträgt und nach den VE der Röhrchen verteilt wird. Grundkosten werden nach Wohnfläche aufgeteilt, ob Mario überhaupt recht hat, dass der nach Personen bei dir aufgeteilt ist, is fraglich! und kann ich mir nicht vorstellen. Deine Erwähnung der Personenzahl war glaube ich irreführend!
Grundkosten:
Egal ob du heizt oder nicht, läuft die Heizung, somit musst du dich auch an den Kosten beteiligen! Wenn die anderen wirklich so viel heizen, werden sie über den verbauchsabhängigen Anteil höher belastet und sollen[/b:4e89e] ihren Verbrauch dann anpassen, oder zahlen halt mehr!
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
ob Mario überhaupt recht hat, dass der nach Personen bei dir aufgeteilt ist, is fraglich! und kann ich mir nicht vorstellen. Deine Erwähnung der Personenzahl war glaube ich irreführend![/quote:1a60e]Hatte das so verstanden. Ob das wirklich so berechnet worden ist, müsste SBehring dann mal aufklären. Wenn, wäre es aber unzulässig.
Wird entgegen den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht[/i:1a60e] verbrauchsabhängig abgerechnet (so wie das in der Frage beschrieben wird, klingt das fast so, als wäre das nicht korrekt), darf der Posten um 15 % gekürzt werden. (§ 12 Abs. 1 Heizkostenverordnung)
SBehring
Lieber Mario, lieber Berni,
ich würde mich freuen, wenn ich euch mal meine Rechnung zukommen lassen könnte. Vielleicht lassen sich dann meine Unklarheiten klären. Das wäre super! Schreibt mir kurz eine E-Mail und dann lasse ich euch die Rechnung als PDF zukommen.
ok?
Der_Mario
Aber vorher streichst Du das "n" aus meinem Namen. <!-- s --><!-- s -->
SBehring
Oha! Sorry <!-- s --><!-- s --> Lieber Mario!
Berni911
Hallo,
also die Abrrechnung ist eine ganz normale, hab mal nachgerechnet, du zahlöst mal grad 60/m² an Heizung im Monat, dagegen ist nichts zu sagen.
Die Miete der Wasserzähler ist astronomisch! Hier würde ich mal an den Vermieter schreiben, was er sich da hat andrehen lassen. Ich vermute, ihr habt ev. sehr viele Zähler oder man hat Ventilzähler nachgerüstet. Die erkennst Du , wenn da son silbernes Rohr aus der Wand guckt, wo man das Wasser auch abstellen kann und unten die Uhr drane hängt.
Da kann es sein, das dir bzw deinem VM der gesamte Ventilzählersatz vermietet wurde. Kündigt m an diesen Mietvertrag, kann man danach meistens die Messkapsel für den Bruchteil des Preises mieten. Mit der Regelung wäre allen geholfen.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
SBehring
Vielen Dank, Berni!
Das Thema Heizkosten haben wir auch abgeschlossen und sind wie du auch festgestellt hast, zu den Wasserkosten übergegangen. Obwohl die Miete für die Wasserzähler so hoch ist, werden wir sie wohl bezahlen müssen, oder gibt es da eine Chance, da raus zu kommen?
Wie du richtig vermutet hast, haben wir einen Ventilzähler im Bad. Mit der Kündigung meinst du, Mietvertrag kündigen und einen neuen abschließen, in dem dann was steht? Was meinst du mit "gesamten Ventilzählersatz?"
Grüße
Der_Mario
Möglicherweise könnte man bei dieser hohen Wasserzählermiete damit argumentieren, dass der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nicht beachtet worden ist. Ich sehe da aber nur dann eine Möglichkeit, wenn – wie Berni schon angedeutet hat – ein anderer Mietvertrag für die Zähler preisgünstiger wäre.
Reg das einfach mal bei Deinem Vermieter an.
SBehring
Also, ich werde jetzt einen Brief an meinen Vermieter verfassen. Darin werde ich erstens ankündigen, das ich die Nachzahlung 2005 nach Gesetzeslage nicht bezahlen werde, und ihm zweitens vorschlagen, dass die Kosten für die Wasserzählermiete durch einen neuen Mietvertrag günstiger wären.
Berni911
Er soll überprüfen, ob sich bei der Mieter der Wasserzähler etwas machen lässt!
SBehring
Ich verstehe leider immer noch nicht ganz, was ein neuer Mietvertrag bewirken soll? Im jetzigen steht nichts über einen Ventilzähler drin. Das ist ein ganz normaler Standardvertrag. Wie soll ein neuer Mietvertrag die Kosten dann für die Zählermiete verringern?
Berni911
ok, grosses missverständnis!
der vermieter hat bei techem die wasserzähler legitim gemietet und kann die kosten dafür umlegen.
die sind aus meiner sicht aber zu hoch, dafür kann es zwei gründe geben, entweder hat jede wohnung mehrere zähler oder sehr teure zähler. teure zähler sind ventilzähler, die beim nachrüsten ca 120,-€ das stück kosten . um das nicht bezahlen zu müssen, werden die dann gemietet. also für 27,- e im jahr.die laufen dann 5 jahre und es müssen neue rein. an dem ganzen ist der einbausatz das teure, nicht die messkapsel. weil der rest aber jetzt mit dem haus verbunden ist, kann techem die nicht mehr raus reissen, weiterhin sind mit der hohen miete, die dinger bei techem auch bezahlt. kündigt man nun den mietvertrag, bleiben die einbausätze mit den abgelaufenen messkapseln im haus. dein vermieter kann dann einen neuen mietvertrag mit techem abschliessen, mietet aber nur die messkapseln, die wohl knapp 10€ kosten.
das is alles was ich sagen wollte, hat nix mit deinem mietvertrag zu tun!
grüsse <!-- s --><!-- s -->
SBehring
Alles klar! Danke für die Erläuterung! Damit werde ich diesen Thread schließen, bzw. beenden. Ich bedanke mich überaus herzlich für eure Hilfe!