Susanne
a) Muss ich "springen", nur weil der Vermieter es nun aufeinmal eilig hat ?
Das BGH sagt dazu: Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hat der Mieter zu dulden...das heißt soviel wie:Ja![/color:07ee3]
b) Mit Hinweis auf den Nachwuchs wollten wir die Sanierung bereits für 2006 durchgeführt wissen, allerdings reagierte der Vermieter hier nicht. Kommt die Entscheidung -mit Blick auf den Säugling- nun vielleicht sogar zu Unzeiten ?
Möglicherweise kannst Du Dich auf die Härtefallklausel berufen
[quote:07ee3]Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. [/quote:07ee3]
c) Sind meine o.a. Fragen bezüglich des Umfangs der Sanierung sowie der finanziellen Regelung berechtigt ?
[color=#FF0000:07ee3]Ja[/color:07ee3]
d) Welche Ansprüche kann ich ggf. an ein "Ausweichquartier" stellen ? Muss ich mich mit meiner Familie ggf. in eine "kahle" Wohnung stecken lassen ? Oder kann ich einen gewissen Einrichtungskomfort erwarten ?
[color=#FF0000:07ee3]Wenn Deine Wohnung nicht bewohnbar ist, muss der VM eine gleichwertige Ersatzwohnung stellen und für den Umzug aufkommen.[/color:07ee3]
e) Habe ich ein Recht auf Einsicht und Prüfung der geplanten Baumaßnahmen ? (hiermit will ich sicherstellen, dass die Bauarbeiten auch tatasächlich die Mängel beseitigen können. Nicht dass wir dann ggf. nochmals mit dem Stress beginnen müssen.)
[color=#FF0000:07ee3]Nein- es handelt sich um das Eigentum des Vermieters![/color:07ee3]
simon g
Vielen Dank für die schnelle und fundierte Antwort !
Der Sachverhalt entwickelt sich nun so, dass die Hausverwaltung zunächst nur Arbeiten in einem unserer drei Zimmer ausführen lassen wird.
Hier wird eine Schallschutzwand installiert, was das teilweise Aufstemmen des Parketts sowie die Instalation von Rigipsplatten bedeutet. Gleiche Arbeiten werden zeitgleich in den Nachbarwohnungen durchgeführt.
Obwohl diese Arbeiten durchaus mit einem steten Aufenthalt für bis zu 14 Tage von Arbeitern in unserer Wohnung, eine entsprechende Geräuschkulisse beim Sägen, Bohren, Schleifen und Dreck/Staub (mir grauts vorm Abschleifen der verspachtelten Rigipsplatten) bedeutet, stellt sich die Verwaltung auf den Standpunkt, dass ein Ausweichquartier für uns nicht in Betracht kommt, da wir ja noch zwei Zimmer hätten, in denen keine Arbeiten stattfinden. Diese befinden sich jedoch genau neben den Räumen in unserer und der benachbarten Wohnung in denen die Bauarbeiten stattfinden.
Mit Blick auf meine Frau, welche mit dem Kind einen Großteil des Tages zu Hause verbringt und wir für den Säugling schon einen gewissen Wert auf Ruhe (kein sägen und hämmern) und Sauberkeit legen, erscheint mir die sich ergebende Wohnsituation als wenig zufriedenstellend.
Hat hier jemand Erfahrungen oder Ratschläge ?
Welche Grundlage könnte ich haben, um während der Arbeiten meine Familie in z.B. ein Hotel einzuquartieren ? Oder kann ich hier für die "Belästigung" lediglich die Miete mindern ? Wenn ja in welcher Höhe ? Oder gibt es noch gänzlich andere Aspekte, denen ich meien Aufmerksamkeit widmen sollte ?
Gruß,
Simon
Susanne
Wenn die HV Dir bei Art und Umfang dieser Arbeiten keine Ersatzwohnung stellt, und darauf hättest Du durch den Säugling m.E. Anspruch, würde ich an Deiner Stelle sofort [/b:600ba] einen Fachanwalt aufsuchen!