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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe bis zum Sommer 2005 zehn Jahre lang in einer Wohnung gewohnt, die beim Einzug nicht renoviert wurde und auch schon etwas alt aussah. Vor drei Jahren wurden die Wohnungen von der Wohnungsgesellschaft verkauft. Seitdem hatte ich einen älteren, etwas dickschädligen Herrn als Vermieter. Der PVC-Belag im Bad war uralt und ist an mehreren Stellen (Auftritt aus der Badewanne) zerbröselt. Dies wurde bei der Wohnungsübergabe (ohne Protokoll, ich hatte aber einen Zeugen) vom Vermieter zunächst bemängelt, dann habe ich den Sachverhalt aber mit dem Vermieter geklärt - glaubte ich. Im Dezember teilt mir der Ex-Vermieter mit, dass ein "Wasserschaden" vorgelegen hätte und deswegen der Boden erneuerte werden musste. Er fordert jetzt im Rahmen der Gesamtabrechnung (Nebenkosten) von mir 500 EUR für die Erneuerung. Allerdings wurde nicht nur an den paar Stellen der PVC-Belag ersetzt, sondern das gesamte Bad ausgefliest. Der Vermieter behauptet, ich hätte die Kosten zu tragen, weil ich beim Einzug keinen Mangel angemerkt hätte.

Eigentlich erscheint es mir sonnenklar, dass der Vermieter die Kosten selbst zu tragen hat, da a) kein unsachgemäßer Gebrauch erfolgte b) der PVC-Boden älter als zehn Jahre alt war (ich habe noch ein Beweisstück) und somit kaum noch einen Zeitwert hatte und c) der Vermieter eigenmächtig keine Reparatur, sondern eine Modernisierung (mit Fliesen) vorgenommen hat. Ich habe aber keine Lust unnötig Zeit wegen der Sachen zu vergeuden und dummerweise auch erst seit kurzem eine Rechtsschutzversicherung. Deswegen würde ich dem Vermieter gerne in einem Brief direkt ein paar Urteile mitgeben, die ihm direkt zeigen, dass es sich für ihn nicht lohnt.

Kennt jemand konkrete Urteile, die sich auf PVC-Belag oder ähnliche Sachverhalte beziehen. Ich habe schon eine Menge gelesen, aber leider noch nichts gefunden, was sich auf einen Sachverhalt wie diesen anwenden ließe.
Stichwörter: altem + über + jahre + mängeln + pvcboden

0 Kommentare zu „Schadensersatz bei Mängeln in über 10 Jahre altem PVC-Boden?”

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