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matthias hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Fragen bzgl. der Kündigungsfrist einer Mietwohnung in Zusammenhang mit einem Einschreiben:

Folgende Situation:

Ich habe eine ordentliche Kündigung zum 01. des Folgemonats per Einschreiben mit Rückschein am 26. des ablaufenden Monats verschickt. Nun muss ja das Einschreiben persönlich entgegengenommen oder persönlich beim Postamt abgeholt werden. Die Benachrichtigungskarte ist zum Beispiel am 30. beim Vermieter im Briefkasten. Der Rückschein wird soweit ich weiß bei Abholung zurückgeschickt.
Angenommen der Vermieter ist im Urlaub oder verzögert die Abholung auf den 08. des Folgemonats.

Fragen:

Welches Datum ist für die Kündigung dann ausschlaggebend? Zählt der Folgemonat dann noch mit in die Kündigungsfrist?


Vielen Dank und schöne Grüße,

Matthias

0 Kommentare zu „Kündigungsfrist - Einschreiben - Persönliche Zustellung”

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