Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier im Forum, vielleicht hat jemand mit diesem Problem Erfahrung. Also die Sachlage: Wir sind nach 6 Jahren aus der Mietwohnung nach fristgemäßer Kündigung ausgezogen. Die Wohnung wurde einem Makler, den der Vermieter beauftragt hat, übergeben.
Der Makler hat uns gegenüber erklärt, daß der Teppichboden vom Vermieter erneuert wird, eine Reinigung sei nicht deshalb nicht notwendig.
Es gibt leider nur ein formloses Übergabeprotoll, der verschmutzte Teppich wurde allerdings nicht beanstandet.
Der Vermieter hat jetzt nach der Wohnungsübergabe den Teppichboden reinigen lassen und will von uns die Rechnung bezahlt haben. Wir sind zum 31.12.04 ausgzogen, die Rechnung hat er jetzt erst geschickt. Die Kaution hat er bisher nicht freigeben (liegt auf einem Kautionskonto auf meinem Namen bei der Bank). Auf ein Schreiben die Kaution freizugeben reagiert er nicht.
Meine Fragen:
1. Nach wie vielen Jahren ist ein Teppichboden abgenutzt, gibt es dazu Urteile oder allgemein gültige Richtlinien?
2. Kann der Vermieter nach der Wohungsübergabe Mängel geltend machen? In diesem Fall die Reinigunskosten verlangen?
3. Wie kann ich den Vermieter zur Rüchgabe der Kaution bewegen, bzw. unter welchen Umständen, kann man das einklagen?