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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kündigungsschreiben und Zustellung

Ist vertraglich vereinbart, dass die Kündigung durch "eingeschriebenem Brief" zu erfolgen habe, genügt auch eine Kündigung durch normale Briefzustellung per Post (dasselbe Schreiben vorab als Fax); denn mit der Zustellart ist nicht die Art an sich, sondern die verlässliche Form der Übermittlung gemeint. (OLG Frankfurt/Main, Az. 4 U 61/1998, aus: Tsp 25.03.2000)

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