franusch hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich blicke bei dem neuen Kündigungsfristen der Mietvertäge seit 2001 bzw. 2005 nicht richtig durch u. benötige dringend Hilfe.
Ich bin Mieter einer Wohnung seit Juli 2000 und möchte nun schnellstmöglich, d.h. zum 31.07.08 kündigen. Zitat aus meinem Mietvertgag "Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.07.2000...Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden." Es gibt einen Verweis (Fussnote) in der dann ganz unten auf der Seite folgendes steht: "Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt: für Wohnraum gemäß § , 3 Monate < 5 Jahre; 6 Monat > 5 Jahre; 9 Monate > 8 Jahre..."
Was ist denn nun hier gültig, 3 Monate oder länger?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Frank