Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
kann der Vermieter auch nach der Kautionsrückzahlung noch Forderungen stellen? Oder bildet die Rückzahlung der Kaution sozusagen ein Schlusspunkt?
Die Rückzahlung wurde im übrigen nur abzüglich angeblicher Mietrückstände geleistet.
Etwa drei Monate danach kam eine weitere Forderung des Vermieters, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt. Dabei ist es allerdings so, dass er sich zuerst zu seinen Ungunsten verrechnet hat und dies jetzt korrigieren möchte. Ist das zulässig, oder ist es sein Problem wenn er erst zu wenig fordert?