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Connie hat diese Frage gestellt
Hallo,

mich erreichte heute eine Mitteilung meines Vermieters. Er wird in 2-3 Wochen mit der Modernisierung der Fassade sowie dem Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und der Neueindeckung des Daches beginnen. Natürlich legt er 11% der Kosten auf die Miete um...

Hier ergeben sich nun einige Fragen für mich:

1. er hat diese Maßnahme nicht 3 Monate vor Beginn mitgeteilt. Bedeutet das, dass sich die Mieterhöhung erst 9 Monate nach Fertigstellung ergibt (3 Monate ab dem Monat der Zustellung der Mietkostenerhöhung + 6 Monatige Frist wegen verspäteter Mitteilung)?

2. In den Kosten sind Gerüstkosten aufgeführt. Diese belaufen sich auf immerhin 8.000 EUR. Darf er diese auch einrechnen? Und die Umsatzsteuer, die er für die erbrachten Leistungen zahlen wird auch?

3. An meine Wohnung grenzt eine kleine Terrasse. Dadurch, dass Wärmedämmplatten angebracht werden, verringert sich bestimmt die Gesamtfläche der Terrasse ein wenig. Sollte ich das geltend machen?

Für Antworten schonmal ein herzliches Danke!

Viele Grüße

Connie

2 Kommentare zu „Moderinsierung der Fassade / Mieterhöhung”

Balkonexperte Experte! 29.08.2011 09:10

Was Ihr Vermieter darf, oder auch nicht, finden Sie in diesem Lexikon bestens beschrieben:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap4.htm

Connie 29.08.2011 19:38

Danke, aber das hab ich mir vorher schon alles durchgelesen :)

Ich wollte gern wissen, da es sich ja um eine Modernisierung außerhalb meiner Wohnung (also nur Fassade) handelt, hätte er es trotzdem 3 Monate vorher ankündigen müssen? Oder ist das nur der Fall, wenn es die Wohnung an sich berührt?

Und zu den Gerüstkosten konnte ich leider im Lexikon auch nichts finden :(

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