Gast
Hat wohl etwas damit zu tun, das Zeitmietverträge max. über 5 Jahre ver. werden dürfen, denke wenn damals niemand einspruch gegen die änderung ab datum 99 gestellt hat, ist dies als zustimmung zu bewerten und daran ist dann nichts mehr zu ändern ?!
so sehe ich die sache obwohl etwas kompl ist der fall schon.
viele grüße