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bilgili hat diese Frage gestellt
Hallo... ich habe gerade erfahren das mein aktueller hausvermieter ,die wohnung zum verk angeboten hat.
ich bewohne die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus seit dem 01.05.07 und habe die untere etage gemietet weil ich damit das recht auf den garten habe wo ich meinen hundezwinger aufgestellt habe.
mich hat es ganze 2 jahre suche gekostet diese wohnung zu bekommen und nun stehe ich da und weiß nicht wie es evtl. weitergehen würde wenn das haus von jemandemgekauft werden würde...

könt ihr mir da weitehelfen inwiefern ich gekündigt werden könnte oder welche richtlinien mein evtl.neuer vermiter einhalten müsste..ich wäre euch sehr dankbar über hilfestellungen..

lg..

2 Kommentare zu „Kündigungsfrist für neuen vermieter”

Ghostraider Experte!

Zum einen, Kauf bricht nicht Mietvertrag.
Der Mietvertrag muss so wie er ist vom neuen Käufer (Vermieter) übernommen werden.
Lassen Sie sich nicht darauf ein das ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
Der Alte Vertrag hat weiter Gültigkeit.
Der neue Vermieter ist erst dann Vermieter wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Gruß
ghost

bilgili

danke für die Antwort...

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