Ghostraider
Zum einen, Kauf bricht nicht Mietvertrag.
Der Mietvertrag muss so wie er ist vom neuen Käufer (Vermieter) übernommen werden.
Lassen Sie sich nicht darauf ein das ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
Der Alte Vertrag hat weiter Gültigkeit.
Der neue Vermieter ist erst dann Vermieter wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Gruß
ghost
bilgili
danke für die Antwort...