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Vielleicht sollte ich erstmal erwähnen das es aus sicht des Mieters gesehen werden sollte, der den Vertrag formuliert...
könnte man es so formulieren:
Der Untermietvertrag beginnt am ..... und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Kündigungsfrist beträgt 20 Tage zum Ablauf des nächsten Monats.
aus sicht des Mieters: er kann 20 tage zum ablauf des nächsten monats kündigen
aus sicht der Vermieters: er kann nicht 20 tage zum ablauf des nächsten monats kündigen da nachteilige vereinbarungen nicht gültig sind und hat eine drei monatige kündigungsfrist.
habe ich das richtig verstanden??