Susanne
Es gilt eine mieterseitige 3 monatige Kündigungsfrist:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
ichfragmal
Hallo und vielen Dank für Deine rasche Antwort
(ich hoffe, es geht in Ordnung, wenn ich das in den meisten Foren übliche "Du" verwende)
Leider scheint die 3 monatige Kündigungsfrist bei uns doch nicht zu greifen
In einem anderen Forum wurde ich auf diesen Artikel beim Deutschen Mieterbund aufmerksam gemacht:
http://www.mieterbund.de/aktuell/aktuell_info_kuendigung.html
Dort steht, dass bis zur Neufassung und Korrektur der gesetzlichen Kündigungsfristregelung bei unbefristeten Mietverträgen u.A. folgende Regelung gilt:
-------II. Mietvertragsabschluss vor dem 1. September 2001:
Fall 1: trifft bei uns nicht zu
Fall 2: dito
Fall 3: dito
aber offensichtlich trifft leider dieses zu:
Fall 4: Im Mietvertrag wird die Regelung des § 565 Abs. 2, BGB sinngemäß wiederholt, zum Beispiel: „Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 5 Jahren 3 Monate, nach 5 Jahren Wohndauer verlängert sie sich auf 6 Monate, nach 8 Jahren auf 9 Monate und nach 10 Jahren auf 12 Monate.“:
Kündigungsfrist für Mieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer – zwischen 3 und 12 Monaten.-------------
So wie es aussieht, sind lediglich Mieter mit Verträgen nach dem 1.9.2001 aus dem Schneider, was bei uns ja leider nicht zutrifft.
Falls Du Informationen hast, dass diese Mieter-Info vom DMB nicht mehr aktuell sind, würde ich mich über eine erneute Rückmeldung freuen.
Ansonsten sieht es wohl so aus, dass wir bis spätestens am 3. Februar zum März kündigen.
Da nämlich im März das 10te Jahr der Anmietung verstreicht und wir 11te Jahr kommen, würde sich ab dann die Kündigungsfrist von 9 auf 12 Monate erhöhen.